Der Grabser Gemeindepräsident Niklaus Lippuner konnte am Mittwochabend zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Informationsveranstaltung im evangelischen Kirchgemeindehaus begrüssen. Das am 1. Oktober 2017 in Kraft getretene kantonale Planungs- und Baugesetz verlange von allen Gemeinden, innert zehn Jahren ihre Ortsplanung zu revidieren.
So habe Grabs den Prozess frühzeitig angestossen, im Januar 2019 eine erste Infoveranstaltung durchgeführt und im Januar 2020 das Mitwirkungsverfahren für den Richtplan eingeleitet. Jetzt wolle der Gemeinderat über den ausgearbeiteten revidierten Zonenplan und das angepasste Baureglement informieren.
Hinreichende ÖV-Erschliessung
Raumplaner Armin Meier von der Raummanufaktur AG aus St. Gallen erläuterte zuerst die neuen Grundkriterien für Einzonungen: Begrenzung innerhalb des Siedlungsgebietes und hinreichende Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr.
«Bauland für Wohnen und Arbeitsplätze kann nur dort entstehen, wo diese Kriterien erfüllt sind», verdeutlichte Meier. Der Infoanlass sei der Auftakt zum Mitwirkungsverfahren, bei dem die Bevölkerung bis zum 15. Januar 2023 ihre Vorschläge, Ideen und Einwände einbringen könne. Armin Meier sagte:
Der Zonenplan hält fest, wo was gilt. Das Baureglement sagt, was gilt. Die beiden gehören zusammen. Die Zonen heissen jetzt anders und haben andere Farben – und es gibt kein übriges Gemeindegebiet mehr.
Sondernutzungsplanpflicht für bestimmte Gebiete
Dieses sei rechtlich nun Landwirtschaftszone. Auch wenn die Bezeichnungen geändert hätten, seien die Inhalte gleichgeblieben. Wo allenfalls langfristig neu eingezont werden könnte, sei im Richtplan festgelegt.
Neu gebe es für bestimmte Gebiete eine Sondernutzungsplanpflicht. Hier könne die Gemeinde detailliertere Vorgaben machen. Das Ziel dabei sei, zu besseren Lösungen zu finden. Armin Meier erläuterte dann anhand der Pläne, aus welchen Überlegungen der Gemeinderat wo in den einzelnen Zonen Änderungen vorschlage.
Idee eines «Friedensvertrages»
Hinter dem Baureglement stehe die Idee eines «Friedensvertrages», also das gesellschaftliche Zusammenleben bezüglich bauen möglichst konfliktfrei zu gestalten. Auch dieses Reglement verwende neue Begriffe, Definitionen und Messweisen. Der Mehrlängenzuschlag, die Zahl der Vollgeschosse und die Ausnutzungsziffer entfallen.
Die Kernzone werde in «Zentrum» und «Erhalt» differenziert und konkrete Gestaltungsvorschriften definiert. Für die Gebäudehöhen gibt es grundsätzlich zwei Masse. Seit Anfang Oktober ist auch wieder der Grosse Grenzabstand in einer flexibleren Lösung möglich.
Das heute schon in der Kernzone geltende Einordnungsgebot könne neu auch an anderen Orten gelten. Ziele im «ökologischen Ausgleich» seien unter anderem: Versiegelung minimieren, Vorplätze und Abstellplätze für Motorfahrzeuge versickerungsfähig zu gestalten oder über die Schulter zu entwässern.
Die Gemeinde bietet «Kontaktstunden» an
Wenn sie letztlich nach dem nun angestossenen Rechtsverfahren dereinst in Kraft treten, sind sowohl Zonenplan wie Baureglement für Grundeigentümer verbindlich. Im Mitwirkungsverfahren besteht nun für die Bevölkerung die Möglichkeit, erwünschte Änderungen einzubringen.
Wie Niklaus Lippuner sagte, können die detaillierten Unterlagen im Internet unter www.mitwirken-grabs.ch oder bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich bietet die Gemeinde auch diesmal «Kontaktstunden» an: am Mittwoch, 16. November, und am Freitag, 18. November, jeweils von 18 bis 20 Uhr im Tätschdachhaus.
Eingaben können direkt online auf www.mitwirken-grabs.ch, per E-Mail oder per Post bis spätestens am 15. Januar 2023 erfolgen. In der anschliessenden Diskussionsrunde kamen aus dem Publikum viele Fragen und Wortmeldungen.
Hinweis
www.mitwirken-grabs.ch