Vor einigen Wochen ging es für ein Ehepaar ums Ganze, als es wegen Sozialversicherungsbetrug vor dem Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig stand (diese Zeitung berichtete).
Nun steht fest: Der Ehemann aus Serbien und seine Gattin aus Nordmazedonien müssen für mehrere Monate ins Gefängnis und danach die Schweiz verlassen.
Den Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, jahrelang die IV-Stelle über ihren Gesundheitszustand in die Irre geführt zu haben, um IV-Renten zu erhalten.
Auch soll die Frau ihren Mann im IV-Verfahren unterstützt und mehrfach ein Auto gelenkt haben, obwohl ihr der Führerausweis bereits entzogen worden war.
Kein Härtefall und Wiederholungstäter
Dass das Paar nun die volle Härte des Schweizer Strafrechtes zu spüren bekommt, hat auch damit zu tun, dass es sich bei beiden Personen um Wiederholungstäter handelt.
Von einem Härtefall könne bei den Beschuldigten auch nicht die Rede sein, denn «es hat keine minderjährigen Kinder mehr in der Schweiz», sagte Corinne Schnyder, Gerichtsschreiberin am Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig, auf Anfrage dieser Zeitung.
Auch sei das Paar, so Corinne Schnyder, gesellschaftlich nicht gut integriert und überschuldet, womit deren Legalprognose schlecht sei.
Unbedingte Freiheitsstrafen
Da der Prozess bis in die frühen Abendstunden dauerte und die Urteilsberatung umfassend war, dauerte es nun etwas, bis das Urteil schriftlich eröffnet wurde. Dabei gilt es festzuhalten, dass das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Anklage folgte. In beiden Fällen wurden unbedingte Freiheitsstrafen verhängt.
Im Falle der Frau fiel die Sanktion um einen Monat härter aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt, nämlich mit elf statt zehn Monaten.
Beim Ehemann ging es in die andere Richtung: Er muss neun statt elf Monate ins Gefängnis. Dasselbe Strafmass fasste das Ehepaar beim Landesverweis: Sie müssen die Schweiz für fünf Jahre, wie es von der Anklage beantragt worden war, verlassen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem ausgeschrieben. Auch muss das Paar Verfahrenskosten von insgesamt über 32600 Franken tragen.
Ob es aber dabei bleiben wird, ist zumindest zweifelhaft. Denn wie Corinne Schnyder erklärte, wurde von den Verurteilten fristgerecht eine schriftliche Begründung verlangt. Eine Berufung gegen die ergangenen Urteile ist somit nicht auszuschliessen.