Es war drei Uhr in der Nacht, als vor rund sechs Jahren eine Gruppe Jugendlicher einen Mann vor seinem Haus in Buchs zusammenschlug. Seit kurzem liegt das Urteil der Staatsanwaltschaft St.Gallen gegen einen der Beschuldigten vor.
Der Gewalttat war ein Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer vorausgegangen. Bei Letzterem handelt es sich um den Stiefvater der Freundin des Beschuldigten. Worum es beim Streit ging, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Mitten in der Nacht begab sich der damals 18-Jährige mit fünf weiteren Personen zum Haus des Opfers und forderte dieses mit einem Golfschläger in der Hand auf, nach draussen zu kommen.
Gruppe prügelte zu fünft auf Opfer ein
Zunächst kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen der Gruppe und dem späteren Opfer. Die Situation eskalierte jedoch rasch: Einer der Begleiter des Beschuldigten geriet mit dem Mann in eine Rangelei, wobei beide zu Boden fielen. Fünf der sechs jungen Männer begannen sofort, den noch immer am Boden liegenden Mann mit Fusstritten und Faustschlägen zu traktieren. Der Beschuldigte und ein weiterer Beteiligter schlugen zudem mit einem Golfschläger auf ihr Opfer ein.
Das Opfer versuchte, die Golfschläger-Hiebe, die auch gegen seinen Kopf gerichtet waren, mit seiner linken Hand abzuwehren. Erst als ein Nachbar zu Hilfe eilte, liessen die jungen Männer von ihrem Opfer ab und flohen. Dieses erlitt während des Angriffs mehrere Knochenbrüche an seiner linken Hand sowie eine Brustkorbprellung. Hinzu kamen Verletzungen in der seitlichen Bauchregion und am Oberschenkel des Opfers.
Beschuldigter entgeht Landesverweis
Der Beschuldigte ist in seinem Heimatland, dem Fürstentum Liechtenstein, vorbestraft. Im Jahr 2016 wurde er ebenfalls wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt. Da der Beschuldigte liechtensteinischer Staatsangehöriger ist, «wäre er bei einer Verurteilung wegen Angriffs beziehungsweise versuchter schwerer Körperverletzung des Landes zu verweisen», heisst es im Strafbefehl.
Weil der heute 24-Jährige in der Schweiz nicht vorbestraft ist, hier jedoch ein grosses Beziehungsnetz habe und sich häufig in der Schweiz aufhalte, überwiege das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen nicht. Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft:
Der Ausspruch einer Landesverweisung würde bei dieser Ausgangslage für den Beschuldigten aktuell einen eindeutigen Härtefall bedeuten.
Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten wegen Angriffs und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der 24-Jährige die Verfahrenskosten von insgesamt 4926.15 Franken bezahlen.