Das geschossene Tier werde nun am Institut für Fisch-und Wildtiergesundheit der Universität Bern untersucht, heisst es in einer Mitteilung.
Die neue Jagdverordnung des Bundes ist am 1. Dezember in Kraft getreten. Sie ermöglicht die Regulation von Wolfsrudeln.
Bereits am 4. Dezember hatte das Amt für Natur, Jagd und Fischerei den Abschuss des gesamten Calfeisentalrudels freigegen. Dieses ist für zahlreiche Nutztierrisse verantwortlich, die oft in geschützten Herden passiert sind.
Anderer Einzelwolf darf nicht geschossen werden
Im Gegensatz zur Verfügung zum Abschuss des Calfeisenrudels wurde die Verfügung eines schadenstiftenden Wolfs im Gebiet Schils- und Weisstannental von Pro Natura angefochten.
Aufgrund einer Anweisung des Verwaltungsgerichtes des Kantons St. Gallen müsse die Wildhut vorläufig auf eine allfällige Jagd verzichten, bis über das Gesuch wieder hergestellt ist.
Nicht betroffen von der Beschwerde sei der Abschuss des Calfeisenrudels, heisst es in der Mitteilung.