Kanton St. Gallen: Ab Mittwoch kein Feuer und kein Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe | W&O

26.07.2022

Kanton St. Gallen: Ab Mittwoch kein Feuer und kein Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe

Während im Liechtenstein das Feuerverbot im Wald wegen der Regenfälle aufgehoben wird, verschärft der Kanton St. Gallen die Vorschriften.

Von heini.schwendener
aktualisiert am 28.02.2023
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Die Regenfälle der letzten Stunden hat die Feuergefahr nur wenig entschärft. Aus dem Fürstentum Liechtenstein kam am Dienstagnachmittag die Meldung, dass aufgrund der gefallenen Niederschläge das bedingte Feuerverbot im Freien sofort aufgehoben werde. Es wird aber darauf hingewiesen, dass weiterhin mässige Waldbrandgefahr bestehe.

Verbot von Feuer und Feuerwerk in Waldesnähe

Im Kanton St. Gallen hingegen besteht ab Mittwoch ein Verbot von Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Staatskanzlei teilt mit, dass die Gewitter der vergangenen Tage noch zu keiner Entspannung der Trockenheit im St. Galler Wald geführt hätten. Das Wasser habe die Baumkronen noch nicht durchdrungen, der Waldboden sei damit weiterhin trocken. Im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald darf man also kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen. Rauchwaren dürfen nicht weggeworfen und Feuerwerke nicht entzündet werden. Im ganzen Kanton dürfen auch keine Himmelslaternen aufsteigen.

Nächste Lagebeurteilung am 2. August

Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz bestraft. Das Verbot gelte auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von weniger als 20o Metern zum Wald liegen, schreibt die Staatskanzlei weiter in ihrer Medienmitteilung. Das Verbot gelte bis auf Weiteres, Die nächste Lagebeurteilung findet am 2. August statt. Im Liechtenstein hätten die gefallenen Niederschläge in der Nacht auf Dienstag zu einer Entspannung der Brandgefahr geführt, teilte am Dienstag das Amt für Bevölkerungsschutz mit. Deshalb könne das am 22. Juli erlassene bedingte Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden. Es herrsche aber immer eine mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2), weshalb im Umgang mit Feuer im Freien weiterhin Vorsicht geboten sei.

Verhaltensempfehlungen in Liechtenstein

Das Amt spricht folgende Verhaltensempfehlungen aus: • Beim Grillieren sollten festeingerichtete Feuerstellen verwendet werden; • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen; • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen; • Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen; • Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten. Im Falle eines Waldbrandes ist sofort Alarm über Telefon 118 auszulösen und das Feuer sollte schnellstmöglich gelöscht werden.