Der Chauffeur war der Polizei bei einer Schwerverkehrskontrolle am Rastplatz Rheintal ins Netz gegangen. Er habe bei der Kontrolle weder einen Führer- noch einen Qualifikationsausweis vorweisen konnte. Zudem musste der 52-jährige Schweizer infolge Alkoholkonsum als fahrunfähig eingestuft werden, so die Kantonspolizei weiter.
Abklärungen ergaben schliesslich, dass der Führerausweis dem 52-Jährigen wegen diversen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz bereits im Juni 2023 entzogen wurde.
Der fehlbare Chauffeur wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.