Derzeit läuft das Mitwirkungsverfahren zum Sondernutzungsplan «Parkhof» in Buchs. Gemäss Plan sollen im Parkhof nebst Verkaufsflächen 101 Wohnungen gebaut werden. Auf diese hohe Zahl gelangt man, weil die Stadt eine Ausnahmebewilligung gewähren und ein zusätzliches Geschoss bewilligen soll.
Für ein solch grosses Gebäude braucht es Parkierungsmöglichkeiten. Laut Parkplatzreglement (reduzierte Zahl für das Zentrum) wären 131 Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Heute gibt es im bestehenden Untergeschoss 47 Plätze. Es fehlen mithin rund zwei Drittel.
Nach dem Willen der Bauherrschaft soll kein einziger zusätzlicher Platz erstellt werden. Alle Plätze sollen ausgekauft werden. Das ist mit 18’000 Franken je Platz sehr günstig zu haben. Die Erstellung eines Parkplatzes in einem Untergeschoss wäre viel teurer.
Das Interesse der Bauherrschaft an dieser Lösung liegt auf der Hand: zusätzlicher Nutzen mit einem Mehrgeschoss im Dach und viel Geld im Keller gespart. Im Interesse der Stadt liegt eine solche Lösung aber keinesfalls. Der zusätzliche Parkplatzbedarf ist nicht Theorie, die Fahrzeuge werden vorhanden sein. Wo werden sie aber abgestellt? Es braucht ganz konkret Parkierungsmöglichkeiten, entweder im Gebäude selbst oder in unmittelbarer Nachbarschaft, ansonsten wird es Probleme geben. Geld in einem Fonds hilft da nichts.
Hinzu kommt der Anspruch auf Gleichbehandlung der Grundeigentümer. Was für die Bauherrschaft des Parkhofs gilt, muss auch für andere Grundeigentümer gelten. Warum sollen diese aber für teures Geld Parkplätze bauen müssen, wenn der Parkhof sie günstig auskaufen und die dadurch entstehenden Probleme ohne weitere Kostenfolgen der Allgemeinheit überlassen kann? Das kann nicht sein. Die Bauherrschaft Parkhof ist in der Parkierungsfrage in die Pflicht zu nehmen und hat eine angemessene Anzahl Parkplätze konkret zur Verfügung zu stellen. Etwas anderes verträgt sich mit dem öffentlichen Interesse nicht. Der Sondernutzungsplan ist nachzubessern.
Jürg Dommer
Volksgartenstrasse 32, 9470 Buchs