Ein kleiner Fahrfehler mit fatalem Ausgang, so bezeichnete der Einzelrichter des Kreisgerichts Toggenburg, was sich an diesem Winterabend auf der Strasse abgespielt hat. Ein damals 22-Jähriger fuhr mit dem Auto von Ricken nach Wattwil, auf dem Beifahrersitz sass seine gleichaltrige Freundin. In einer Kurve kam sein Fahrzeug ins Schleudern und kollidierte mit einem korrekt entgegenkommenden Auto.
Der Autofahrer kann sich nicht erinnern
In der Kurve auf die Gegenfarbahn geraten
Verteidiger zweifelt an der Unfallursache und an der Schuld des Lenkers
Dieser Verlauf stimme nicht mit den Aussagen der Augenzeugen überein, hielt der Verteidiger des Autolenkers entgegen und forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Alle Zeugen hätten gesagt, dass das Fahrzeug ruckartig ausbrach und nicht vorher schon auf die Gegenfahrbahn geraten war.
Für den Richter löste ein Fahrfehler das Schleudern aus
Der Einzelrichter folgte in seinem Urteil der Staatsanwalt und sprach den Autolenker sowohl der fahrlässigen Tötung als auch des Nichtbeherrschens des Fahrzeugs schuldig. Da äussere Faktoren ausgeschlossen werden können, müsse man davon ausgehen, dass das Gegenlenken – ein kleiner Fahrfehler – zum Schleudern des Autos geführt habe.
80 Tagessätze zu je 100 Franken
Dafür sei allein der Lenker verantwortlich, der somit seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. So begründete der Richter den Schuldspruch. Weil es sich aber um einen kleinen Fehler mit schwerwiegenden Folgen gehandelt habe und weil der Lenker persönlich betroffen ist, setzte er das Strafmass auf 80 Tagessätzen zu je 100 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, fest.
Ausserdem ist eine Busse von 200 Franken für das Nichtbeherrschen des Fahrzeugs fällig.