Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat auch die zweite Klage des Sennwalder Gemeinderates vom Mai 2023 gegen Christoph Tinner abgelehnt. Der Anklagegrund sei unerheblich. Dem Beschuldigten könne kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.
Worum geht es? Tinner hat gemäss Unternehmervertrag mit der Gemeinde eine Rechnung für den Winterdienst inklusive der Bereitstellung eines Räumfahrzeuges geschickt. Aber er hat aus einer früheren Rechnungsvorlage die alte Fahrzeugnummer übernommen, statt die des neuen Fahrzeuges anzuführen. Der Gemeinderat, präsidiert von Bertrand Hug, unterstellt Tinner, bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.
Fazit: Die ohnehin überlastete Staatsanwaltschaft und die Polizei muss sich mit einer kleinkarierten Anschuldigung herumschlagen; der Steuerzahler bezahlt deren Kosten sowie die für die Anwälte des Beklagten und des Klägers von insgesamt rund 10’000 Franken. Und selbstverständlich muss die Gemeinde Tinner die verweigerte Zahlung für seine Winterdienst-Leistungen inkl. Zinsen nachzahlen.
Pikantes Detail: Die Einstellung des Verfahrens stand im Juni 2024, Monate vor den Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden fest, wurde den Parteien mitgeteilt, aber erst im Januar 2025 offiziell verfügt.
Franz Bruhin, Stüdli 4, 9465 Salez