Das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig sprach kürzlich einen 58-jährigen Schweizer im Hauptanklagepunkt des gewerbsmässigen Sozialversicherungsbetrugs schuldig.
Ebenso verurteilt wurde er des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen gewerbsmässigem Veräussern von Marihuana und Haschisch und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Der Angeklagte besass, ohne dafür die Erlaubnis zu haben, einen Wurfstern und einen Elektroschocker.
Er hätte mehr arbeiten können
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er jahrelang deutlich weniger gearbeitet hatte, als er in der Lage gewesen wäre. Die Anklage ging von einer mindestens 70-prozentigen Arbeitsfähigkeit aus, stattdessen kassierte der Mann seit 2011 eine 70-prozentige IV-Rente.
Ähnlich dürfte es auch das Gericht – im schriftlichen Urteil fehlt die Begründung – gesehen haben, blieb es doch nur wenig unter der Strafe, welche die Anklage gefordert hatte.
Dem Staat rund 341'000 Franken zurückzahlen
Während die Staatsanwaltschaft 36 Monate Freiheitsstrafe, davon zwölf Monate unbedingt und 24 Monate bedingt, auf fünf Jahre Probe forderte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon hat er sechs Monate, abzüglich 109 Tage an U-Haft und vorzeitigem Strafvollzug, abzusitzen; die restlichen 24 Monate wurden zu Gunsten einer Probezeit von fünf Jahren aufgeschoben.
Noch länger werden den Mann wohl die finanziellen Folgen des Urteils beschäftigen. Er muss nicht nur dem Staat eine Ersatzforderung von rund 341'000 Franken bezahlen, sondern auch für die Verfahrenskosten von rund 91'000 Franken aufkommen. Zudem muss er seinen beiden Verteidigern rund 31'000 Franken bezahlen.