Kulturhistorische Bedeutung und Lebensraum: Gams will Trockenmauern instand stellen | W&O

22.01.2022

Kulturhistorische Bedeutung und Lebensraum: Gams will Trockenmauern instand stellen

Die Gemeinde Gams sucht Grundeigentümer, die ihre defekten Trockenmauern sanieren wollen. Viele von ihnen sind in einem schlechten Zustand und drohen zu zerfallen.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
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Das Gemeindegebiet von Gams beherbergt an den Hanglagen gegen sechs Kilometer Trockenmauern. Diese nicht ausgefugten Mauern prägen die Landschaft, sie haben eine kulturhistorische Bedeutung und dienen mit ihren offenen Fugen als Lebensraum. Laut kommunaler Schutzverordnung Landschaft und Natur sollen die Trockenmauern deshalb erhalten bleiben. Doch viele von ihnen sind in einem schlechten Zustand und drohen allmählich zu zerfallen.

Besondere Mauern haben zunächst Priorität

Um einen Beitrag zur Erhaltung der Trockenmauern zu leisten, möchte die politische Gemeinde Gams zusammen mit Grundeigentümern defekte Abschnitte von Trockenmauern instand stellen. Die Gemeinde will prioritär solche Mauern instand stellen, die in der Landschaft besonders zur Geltung kommen und an einem Wanderweg oder einem historischen Weg liegen. Grundeigentümer solcher Mauern werden aktiv angeschrieben und nach ihrer Bereitschaft für eine Sanierung angefragt. Aber auch bei anderen Trockenmauern kann die Instandstellung im Rahmen des Projekts geprüft werden. Interessierte Grundeigentümer können sich direkt bei der Gemeinderatskanzlei (Tel. 058 228 23 52) melden.

Grundeigentümer sollen sich beteiligen

In einer ersten Phase, so teilt die Gemeinde Gams mit, will sie die Bereitschaft der Grundeigentümer für eine Sanierung abklären. Für die in Frage kommenden Mauerabschnitte sollen danach die konkreten Instandstellungskosten ermittelt werden. Es ist angedacht, dass die Gemeinde die Bauherrschaft übernimmt und auch für die Finanzierung sorgt. Dabei wird von den Grundeigentümern eine Beteiligung erwartet. Um die sanierten Mauern zu erhalten, werden sie mit Regeln zu Pflege und Unterhalt für 30 Jahre im Grundbuch eingetragen.