Anlässlich der Kontrolle eines leichten Sattelschleppers am Freitag auf der A3 bei Mels durch die Kantonspolizei St. Gallen wurde auch das Ladegut, landwirtschaftliche Anhänger, kontrolliert. Auf den Herstellerplaketten war das Produktionsjahr 2020 auf 2019 abgeändert worden.
Der Grund für diese Jahres-Änderung dürfte darin liegen, dass ab dem Herstellungsjahr 2020 importierte oder eingelöste landwirtschaftliche Anhänger mit einem sogenannten Zweileiter-Bremssystem ausgerüstet sein müssen.
Fehlbare Person wird zur Anzeige gebracht
Das bedeutet, dass das Bremssystem sowohl hydraulisch als auch pneumatisch funktionieren kann, wie die Kantonspolizei St. Gallen mitteilte. Diese der Sicherheit dienende Massnahme hat natürlich höhere Kosten für entsprechende Anhänger zur Folge. Mit dem Produktionsjahr 2019 muss diese Vorschrift noch nicht angewendet werden, schreibt die Polizei weiter.
Im vorliegenden Fall wird die ausführende Landmaschinenfirma zur Anzeige gebracht. Ihr wird Urkundenfälschung vorgeworfen. Stellt die Kantonspolizei St.Gallen bei anderen Kontrollen ebenfalls solche Manipulationen fest, dann wird nebst der ausführenden Firma auch die Person, welche das Fahrzeug hält sowie die Person, welche das Fahrzeug fährt zur Anzeige gebracht.