Das heisst: Drainageleitungen funktionieren nicht mehr, wenn die Bachläufe durch den Biber gestaut werden. Die Dämme der Kiessämmler werden instabiler durch die gegrabenen Biberbauten usw.
Für einen Teil dieser Anlagen liegt der Unterhalt in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich bitte die Landeigentümer oder Pächter, sich direkt an das zuständige Amt für Natur, Jagd und Fischerei unter der Leitung von Dominik Thiel oder an Wildhüter Sepp Koller zu wenden bei Problemen oder Schäden durch den Biber.
René Müller. Dreiegg 2, 9468 Sax