Da schreibt doch ein Alt Verwaltungsratspräsident allerlei wirres Zeug von vor über 70 Jahren. Wir sind aber im Hier und Jetzt. Auch schreibt er, dass der Verwaltungsrat einen Entscheid gefällt hat, welcher in seiner Pflicht und Kompetenz liegt.
Das kann ja wohl nicht wahr sein. In der Gemeindeordnung der Ortsgemeinde steht klar und deutlich: Die Bürgerschaft ist oberstes Organ. Wenn die Bürgerschaft der Meinung ist, dass da etwas aus dem Ruder läuft, dann muss sich der Verwaltungsrat mit dem Beschäftigen und auch mit den Bürgern Kontakt aufnehmen.
In der Gemeindeordnung sind aber sehr viele Fallstricke eingebaut, damit sich die Bürgerschaft nicht so einfach einbringen kann, um sich der Ortsgemeindeverwaltung in den Weg zu stellen. Einfache Anträge sind eigentlich praktisch unmöglich. Für eine Initiative braucht es für so eine kleine Behörde doch tatsächlich über ein Jahr Zeit. Sehr Bürgerunfreundlich!
Da muss unbedingt eine Änderung des Gemeindereglements angegangen werden, das den Ortsbürgern wieder mehr Kompetenz und Demokratie einräumt.
Auch stellt sich mir die Frage für was denn die Ortsgemeinde gut ist. Mit über 104 Millionen Franken eine der reichsten Ortsgemeinden. Aber für was ist das viele Geld? Für gut verdienende Verwaltungsräte?
Nun noch zur Natur. Das Bewirtschaftungs- und Nutzungsrecht der Ortsgemeinde Buchs muss unbedingt angepasst werden. Gerade im Bereich des Naturschutzes ist es absolut ungenügend. Da muss sich die Ortsverwaltung schon noch mächtig ins Zeug legen und den Naturschutz in den Vordergrund rücken. Wir Ortsbürger sind nämlich der Meinung, dass das für unsere Gemeinde essenziell ist. Dazu gehört auch das Ortsbild in der Landwirtschaft.
Kleinstrukturen sind da unbedingt zu erhalten und zu fördern. Hochstamm-Obstbäume direkt zu fördern und auch für die Pflege ist die Ortsgemeinde aufzukommen. Geld ist jedenfalls dafür genügend vorhanden.
Eve Hofmänner,
Bachstrasse 7, 9470 Buchs