Mit Katzenfutter erwischt: Einbrecher aus Rumänien muss acht Monate ins Gefängnis | W&O

12.04.2022

Mit Katzenfutter erwischt: Einbrecher aus Rumänien muss acht Monate ins Gefängnis

Ein arbeitsloser Rumäne versuchte vor dem Kreisgericht Mels etliche Ausreden. Am Schluss wurde er verurteilt, muss in den Knast und nachher ausser Landes.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 28.02.2023
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Während einer dunklen Novembernacht im letzten Winter wuchtet der 28-Jährige die Eingangstür eines Wohnblocks auf und stöbert im Keller nach Wertsachen. Er wiederholt das im Laufe der Nacht noch dreimal an drei nebeneinanderstehenden Gebäuden. Niemand merkt etwas. Zweimal scheitert der Dieb, zweimal gelingt ihm der Bruch. In einem Fall klaut er ein 5000-fränkiges Mountainbike, sonst findet er nichts Verwertbares. Der Sachschaden an Häusern und Türen liegt jedoch bei über 8000 Franken. Mit Katzenfutter und Ladekabel erwischen lassen Ähnlich kläglich erging es ihm zwei Monate später bei seiner Festnahme in Winterthur. Mit Katzenfutter und einem Ladekabel im Gesamtwert von 21.85 Franken lässt er sich als Ladendieb erwischen und wandert umstandslos in Untersuchungshaft. Für die Staatsanwaltschaft summa summarum ein klarer Fall von Diebstahl, versuchtem Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und rechtswidriger Einreise, grösstenteils mehrfach. Sie fordert vor dem Kreisgericht Sarganserland-Wer­denberg in Mels zehn Monate Haft und fünf Jahre Landesverweis. Kein unbeschriebenes Blatt Das harte Strafmass für die vergleichsweise erbärmlichen Kriminaltaten speist sich aus zahlreichen, meist einschlägigen Vorstrafen, die der Mann in der Schweiz bereits kassiert hat. Er ist kein unbeschriebenes Blatt. An Schranken bestritt der Angeklagte seine Delikte rundweg. Dabei wirkten seine Ausführungen teils recht weit hergeholt. Dies etwa, als er ernsthaft das «Attest» eines an­geblichen Physiotherapeuten vorlegt, der den Beschuldigten just am Tattag in Rumänien behandelt haben wollte. Da könne er ja wohl unmöglich gleichzeitig in der Ostschweiz gewesen sein, stellt er klar. Zum Pneustapeln in die Schweiz gekommen? Noch abenteuerlicher versucht er dann den DNA-Beweis zu entkräften, der auf einem im Keller abgelagerten Pneu gefunden worden war. Diesmal versteift er sich darauf, plausibel zu machen, er habe früher halt schon mal in der Schweiz Pneus gestapelt. Da sei ja klar, dass sich auf dem einen oder anderen Reifen hierzulande seine Genspuren fänden. Warum er aber ausgerechnet zum Reifenstapeln in die ferne Schweiz eingereist war, konnte er nicht wirklich glaubhaft machen. Auch nicht, warum ein irgendwo von ihm gestapelter Pneu sich ausgerechnet in genau jenem Keller wiederfindet, in den er später eingebrochen ist. Soviel Zufall, das schien man ihm kaum zu glauben. Sein Aussageverhalten überzeugte das Gericht denn auch nicht einmal ansatzweise. Mit einem Landesverweis ab in die Heimat Seine Verteidigung forderte gleichwohl Freisprüche in der Hauptsache, also für die Einbrüche. Für den Rest, den Ladendiebstahl und die illegale Einreise genüge eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Auch das aber überzeugte das Gericht letztlich nicht. Es hielt die vorgeworfenen Taten für erwiesen und sprach den Mann im Sinne der Anklage vollumfänglich schuldig. Erst Knast, dann Schwamm drüber, dann zurück in die Heimat Es verhängte die besagte unbedingte achtmonatige Haftstrafe samt Landesverweis. Seine Untersuchungshaft und sein vorzeitiger Strafvollzug werden dabei angerechnet. Alle Zivilforderungen hatte der Dieb im Vorfeld bestritten. Die Mehrheit der insgesamt zehn Zivilkläger hatte jedoch bereits ohnehin auf Ersatzbeträge verzichtet, weil es wenig realistisch scheint, dass der Mann sie je zahlen können wird. Dafür heisst es nun vorerst Knast, dann Schwamm drüber und ab in die Heimat.