Dem Mann wird vorgeworfen, das Hirngespinst mittelalterlicher Alchemisten - aus Dreck Gold zu machen - beinahe verwirklicht zu haben. Dazu habe er Kapitalerhöhungsschwindel begangen und mit ihnen 50 Millionen Franken in die Welt gesetzt haben, denen aber keine echten, sondern bloss fingierte Werte gegenüberstanden.
Dazu soll der Mann, immer laut Anklage, zahlreiche Gesellschaften verwaltet und geführt haben, die im Sinne der Steuereinsparung vor allem deutsche Kunden lockten.
Insgesamt geht es um 41 Gesellschaften, die ursprünglich meist mit einem Stammkapital von bloss je 20.000 Franken als GmbHs gegründet worden waren. Diese wandelte der Angeklagte nach und nach in vermeintlich hochkapitalisierte Aktiengesellschaften um. Der Haken dabei: Die Kapitalisierung erfolgte lediglich auf der Grundlage von verlogenem Papier und ohne Sachwerte.
Auf all diese räumte der Mann als Geschäftsführer der Gesellschaften Darlehen ein, die schliesslich mit der Forderung aus der anschliessenden Kapitalerhöhung der jeweiligen Gesellschaften verrechnet und so zu Eigenkapital verwandelt wurde. Unter Fachleuten ist das als so genannter Passiventausch bekannt.
Durch diese Verrechnungstricks soll er knapp 50 Millionen Franken in die Bücher gezaubert haben. Damit habe er das Interesse der Steuerhinterzieher ausgenutzt, Einlagen an Schweizer Gesellschaften in Millionenhöhe zu halten, um es für «dubiose Zwecke» zu verwenden.
Bei den besagten Gesellschaften erhielt der Beschuldigte denn auch lukrative Verwaltungsrats- und Buchführungsmandate, die ihm regelmässiges und aufwandarmes Einkommen garantierte, so die Anklage weiter.
Auch fehlten in den «Prüfberichten» formale Details wie etwa das Datum oder die Anwendung aktueller Standards. Nicht einmal Kaufverträge über die angeblichen Sachwerte wurden angefordert. Auch die angeblichen Patente wurden nie seriös mit dem Patentregister abgeglichen.
Der Angeklagte habe seine unterqualifizierte Mitarbeiterin zudem gezielt beigezogen, weil er wusste, dass er von ihr keine regelkonformen Prüfungen zu befürchten hatte. Das kantonale Steueramt setzte dem Traum schliesslich trocken und per Anzeige ein Ende.
Die Anklage beantragt denn auch Schuldsprüche wegen jeweils mehrfacher Urkundenfälschung, Falschbeurkundung und unwahren Angaben über kaufmännisches Gewerbe. Das genaue Strafmass wird sie erst an Schranken mündlich kundtun.
Das Kreisgericht, soviel ist schon jetzt bekannt, tagt jedoch in Dreierbesetzung und kann somit ein Strafmass von bis zu fünf Jahren Haft aussprechen. Dies stimmt mit dem gesetzlichen Strafrahmen für die besagten Delikte überein, der ebenfalls bis zu maximal fünf Jahre umfasst.