Mit vereisten Scheiben unterwegs: Polizei stoppt mehrere Gucklochfahrer | W&O

17.01.2023

Mit vereisten Scheiben unterwegs: Polizei stoppt mehrere Gucklochfahrer

Am Montagmorgen sind in Grabs, Gams, Sargans, Kaltbrunn und Uznach sechs Autos und ein Lieferwagen angehalten worden, welche die Front- und teilweise Seitenscheiben nicht genügend vom Eis befreit hatten. Die fehlbaren Fahrzeugfahrenden werden zur Anzeige gebracht.

Von PD/WO
aktualisiert am 28.02.2023
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Anlässlich Patrouillenfahrten zwischen 6.20 Uhr und 7.15 Uhr konnten in Kaltbrunn, Gams, Sargans, Grabs und Uznach fünf Autofahrer, eine Autofahrerin sowie ein Lieferwagenfahrer von Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen angehalten werden. Es wurde festgestellt, dass die Autos vereiste Front- und teilweise Seitenscheiben hatten. Diese wurden nicht genügend vom Eis befreit, schreibt die Polizei in einer Mitteilung. Die fehlbaren Fahrzeugfahrenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Eis befreit werden

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern muss ebenfalls allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Motorhaube und Fahrzeugdach müssen ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden, damit weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr geraten. [gallery columns="2" link="file" ids="33279,33280,33281,33282"] Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlung sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer und Gucklochfahrerinnen nachzulesen.