Nach dem Zertifikatsskandal: Staatsanwaltschaft erhebt erste Anklagen | W&O

20.01.2023

Nach dem Zertifikatsskandal: Staatsanwaltschaft erhebt erste Anklagen

Betrüger hatten im Kanton St.Gallen während der Pandemie Tausende gefälschte Coronazertifikate illegal ausgestellt. Nun erhebt die St.Galler Staatsanwaltschaft erste Anklagen gegen sie. Den Beteiligten wird Urkundenfälschung vorgeworfen.

Von nat
aktualisiert am 28.02.2023
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Im Kanton St.Gallen hat eine Gruppe von Personen mutmasslich über 9000 Impfzertifikate illegal ausgestellt und dafür hohe Geldbeträge gefordert. Der Betrug flog Ende 2021 auf. Seither führte die Staatsanwaltschaft rund 20 Strafverfahren gegen Personen, die im Verdacht stehen, Zertifikate unrechtmässig hergestellt oder vermittelt zu haben. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagt Leo-Philippe Menzel, Sprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft:
Die ersten drei Anklagen gegen Verkäufer oder Vermittler der gefälschten Zertifikate werden voraussichtlich Ende Januar erfolgen.
Gegen die Verdächtigen werde wegen Urkundenfälschung ermittelt. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Die Tatverdächtigen haben nicht in einer kantonalen Impfstelle gearbeitet, sondern in privaten Testzentren. So verschafften sie sich Zugang zum nationalen Ausstellsystem für Zertifikate. Diese Mitarbeitenden haben gegen Entgelt anderen Beschuldigten Zugang zu ihren Accounts gewährt, die damit ihrerseits missbräuchlich Zertifikate generierten, wie Keystone-SDA berichtet. Von den rund 9000 illegal hergestellten Corona-Zertifikaten seien rund 8000 Impfzertifikate, beim Rest handle es sich um Genesenen- und vereinzelte Testzertifikate.

Die Käufer erwartet ebenfalls eine Strafe

Personen, die ein gefälschtes Covid-19-Zertifikat erworben haben, zahlten zwischen 300 und 500 Franken dafür. «Je mehr Zwischenhändler involviert waren, desto teurer wurden die Zertifikate für die Abnehmerinnen und Abnehmer», sagt Menzel der Nachrichtenagentur. Auch die Käufer machten sich strafbar. Ihnen drohen eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. Bislang seien rund 130 Verfahren abgeschlossen. 84 seien rechtskräftig erledigt, davon 56 mit einem Strafbefehl.