Am 4. Mai 2022 ersteigerte ein Bieter das Kontrollschild SG 4 zu einem Preis von 179'700 Franken. Nachdem die Zahlung trotz mehrmaliger Mahnung nicht erfolgte, wurde dem Bieter eine letzte Frist zur Bezahlung der ausstehenden Summe bis zum 31. Dezember 2022 gewährt.
Laut einer Medienmitteilung der Staatskanzlei St.Gallen informierte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt gleichzeitig den Bieter, dass es vom Vertrag zurücktritt und der Anspruch des Bieters auf das Kontrollschild SG 4 entfällt, sollte er nicht bezahlen. Weil der Bieter weiterhin nicht zahlte, löschte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt das Gebot rückwirkend.
Der Vertrag kam in der Folge mit der Person zustande, die das zweithöchste Gebot im Umfang von 179'600 Franken abgegeben hatte. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt behält sich vor, dem ursprünglichen Bieter eine Umtriebsentschädigung gemäss den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Rechnung zu stellen.