Die Armee beabsichtigt im Gebiet Säntis ab März 2022 nebst den jährlichen 110 Schiesstagen eine Drohnenflugzone einzuführen. Diese soll während zusätzlichen 40 Tagen genutzt werden. Doch dieses Vorhaben stösst auf Widerstand.
Sowohl die Gleitschirmflieger als auch die Gemeinden wollen den Entscheid des Militärs nicht einfach so hinnehmen. Der Nesslauer Gemeindepräsident Kilian Looser hatte sich auf Anfrage dieser Zeitung schon vor einigen Wochen ablehnend zur geplanten Drohnenflugzone geäussert. Diese Haltung bekräftigt der Gemeinderat nun im aktuellen Mitteilungsblatt.
«Unzumutbare Einschränkungen»
Die Gebiete Stockberg, Risipass, Lütispitz, Gräppelensee bis Älpli seien beliebte und stark besuchte Wandergebiete im Herbst, ist im Mitteilungsblatt zu lesen. Von Januar bis März würden die Gebiete Stockberg, Risipass und Schafwiis häufig mit Schneeschuhen oder bei Skitouren begangen. Infolge von Wegsperrungen und Zutrittsverboten im Schiessgebiet werde das freie Zutrittsrecht zu Wald und Weide sowie auf Wanderwegen und im Gebirge in unzumutbarer Weise eingeschränkt.
Im geplanten Gebiet lägen zudem zahlreiche Schutzgebiete, die auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene geschützt seien, heisst es weiter. Betroffen seien unter anderem das eidgenössische Jagdbanngebiet Säntis, die Moorlandschaft Schwägalp, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung erfasste Gebiet Säntis sowie mehrere Wildruhezonen in den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden.
Sie enthielten unter anderem Lebensräume von bedrohten und sensiblen Tierarten, beispielsweise jene des Auerhuhns und des Steinadlers. Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zur Errichtung einer Drohnenflugzone negativ geäussert.
Sicherheitsbedenken könnten Ausschlag geben
Ob die kritische Haltung der Gemeinden Nesslau und Wildhaus-Alt St.Johann die Pläne der Armee noch zu ändern vermögen, darf zumindest bezweifelt werden. Denn beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), das für die Bewilligung zuständig ist, betrachtet man die Erweiterung der Schiesszone um eine Drohnenflugzone als Courant normal.
In erster Linie liegen dem Plan Sicherheitsüberlegungen zugrunde. Das Bazl wird die Vernehmlassungsantworten Anfang 2022 gewichten und die Ausgestaltung des Flugbeschränkungsgebiets Säntis nach einer Interessensabwägung verbindlich verfügen. (gk/red)