Neuer Zweckverband und angepasste Strukturen sollen mehr Transparenz schaffen | W&O

20.12.2022

Neuer Zweckverband und angepasste Strukturen sollen mehr Transparenz schaffen

Die Sozialen Dienste Werdenberg und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Werdenberg sollen in einem Zweckverband vereint werden.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
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Per 1. Januar 2024 sollen die drei Abteilungen Berufsbeistandschaft, Beratungsstelle und Kompetenzzentrum Jugend des Vereins Soziale Dienste Werdenberg (SDW) sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Werdenberg in einem gemeinsamen Zweckverband vereint werden. Dies wurde an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung der Sozialen Dienste Werdenberg und einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Zweckverbandes KESB Werdenberg in einem Grundsatzentscheid beschlossen.

Gemeinden müssen Auflösung genehmigen

Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, muss die bestehende Zweckverbandsvereinbarung der Kesb Werdenberg angepasst werden. Dieser wiederum müssen die Mitgliedsgemeinden zustimmen und die Auflösung des Vereins «Soziale Dienste Werdenberg» genehmigen. Die Anpassung der Vereinbarung untersteht in den Mitgliedsgemeinden dem fakultativen Referendum, heisst es in einer Mediemitteilung der SDW.

Zweckmässigkeit wurde überprüft

Anstoss für diese Anpassung gab die im letzten Jahr durchgeführte Organisationsanalyse. Aus dieser ging hervor, dass die Zweckmässigkeit der gewählten Rechtsform vertieft geprüft werden soll. Bis anhin waren die Sozialen Dienste Werdenberg als Verein organisiert. In vier Workshops wurden die Entscheidungsgrundlagen bezüglich zukünftiger Rechtsform erarbeitet und entwickelt. In die Überlegungen der künftigen Strukturen miteinbezogen wurde die Kesb Werdenberg. Mit dem Zusammenschluss der beiden Organisationen können die Anstellungsbedingungen der Kesb-Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden der SDW vereinheitlicht werden. Bei den Sozialen Diensten sind die Mitarbeitenden in einer privat rechtlichen Anstellung, bei der Kesb in einer öffentlich-rechtlichen.

Zusammenlegung soll Transparenz erhöhen

Dank der Zusammenlegung der Organisationen in einen gemeinsamen Zweckverband werde die Transparenz der Sozialen Dienste Werdenberg erhöht, heisst es in der Medienmitteilung. Der Jahresbericht und die Rechnung sind nämlich bei einem Zweckverband der Bürgerschaft offenzulegen und die Aufgaben der Kontrollorgane sind im Gemeindegesetz klar geregelt. Anders sieht es bei Vereinen aus. Entsprechend professioneller wird die Rechtsform «Zweckverband» in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Die Zusammenlegung der beiden bestehenden Organisationen habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Finanzierung und den Kostenteiler der Sozialen Dienste und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Werdenberg.

Mehr Kompetenzen für Abteilungsleitungen

Bereits per 1. Januar 2023 wird die Position der Geschäftsleitung bei den SDW abgeschafft. Die Abteilungsleitungen erhalten im Gegenzug mehr Kompetenzen in den Bereichen Führung und Finanzen. Sie sind neu direkt dem Vorstand unterstellt. Damit wird die Kommunikation zwischen den Abteilungsleitungen und dem Vorstand direkter. Die Zentralen Dienste werden in die Abteilung der Berufsbeistandschaft integriert. Mit diesen Massnahmen werde der eingeschlagene Weg zur Stärkung der einzelnen Abteilungen fortgeführt und die Abhängigkeit von einzelnen Personen reduziert. Dies insbesondere dank der Schaffung von neuen Stellvertreter-Funktionen und der Neuorganisation der Verantwortlichkeiten innerhalb der Abteilungen.