Bis Juli 2023 hatten Gläubiger Zeit, ihre Forderungen und Ansprüche gegenüber der Hirschen Wildhaus AG einzureichen. In der Folge erstellte das Konkursamt einen sogenannten Kollokationsplan, der alle eingegangenen Ansprüche nach Prioritäten sortiert.
Wie das Konkursamt am 2. September 2024 bekanntgegeben hat, liegt dieser Kollokationsplan sowie das Inventar der Hirschen Wildhaus AG nun vor. Gläubiger haben nun bis am 23. September Zeit, gegen den Kollokationsplan zu klagen. Dies beispielsweise, weil ihre Forderungen ganz oder teilweise abgewiesen worden sind. Die zuständige Regionalstelle Wil des Konkursamts St.Gallen gibt auf Anfrage keine Auskunft zum Konkursverfahren, mit Verweis auf das Amtsgeheimnis.
Wann und ob es zu einer Versteigerung der Konkursmasse der Hirschen Wildhaus AG – drei Grundstücke im Grundbuch Wildhaus sowie das gesamte Hotelinventar – kommt, ist zurzeit noch unklar. Alternativ können die Gläubiger, sofern ihre Forderungen gedeckt sind, einem Freihandverkauf zustimmen. In diesem Fall würde eine Versteigerung entfallen.