In der Interpellation heisst es, dass die Machtfülle der Kesb im Kanton enorm sei und sich Betroffene nicht selten ohnmächtig oder entwürdigend behandelt fühlen.
Weiter wird betont, dass «einige, wenn nicht alle Berufsbeistandschaften im Kanton chronisch unterfinanziert sind».
Die Personen müssten zu viele Dossiers führen und hätten für ihre Klientinnen und Klienten zu wenig Zeit. Zudem wird moniert, dass in Fällen, in denen die finanziellen Verhältnisse über den Anforderungen der unentgeltlichen Rechtspflege liegen, Betroffene teils mit hohen Verfahrenskosten rechnen müssten. Das sei besonders dann stossend, wenn Eltern gegen ihren Willen in ein Kesb-Verfahren gezwungen wurden.
Zuhanden der St. Galler Regierung stellen die Verfassenden der Interpellation diverse Fragen, etwa bezüglich aktueller Ressourcen der Berufsbeistandschaften, wie hoch die Kosten seien in Kindesschutzverfahren, die erheblich in die Rechte der Eltern eingreifen, oder zu einer möglichen Ombudsstelle im Kanton.