Am Montag, dem 8. November, vermeldet Österreich 8178 neue Coronafälle innerhalb eines Tages. Nur einmal, vor ziemlich genau einem Jahr, am 12. November 2020, war diese Zahl höher. Erstmals seit Mai befinden sich zudem wieder mehr als 1000 Coronaerkrankte in den Spitälern, 267 davon auf der Intensivstation.
Die dritte Welle hat Österreich mit voller Wucht getroffen. Anfang Woche wurden deshalb die Coronabestimmungen massiv verschärft.
Dies hat auch Auswirkungen auf den Einkaufstourismus. Statt 3-G wie in der Schweiz üblich, wurde an vielen Orten in Österreich die 2-G-Regel eingeführt. Mit einem PCR- oder Antigen-Test kommen Einkaufstouristen im Nachbarland künftig nicht mehr weit. Stattdessen wird in Gastronomie, Kino und Co. nur noch denjenigen Eintritt gewährt, die genesen oder geimpft sind. Ausserdem müssen sich Ostschweizer FFP2-Masken besorgen, wenn sie in Österreich einkaufen wollen. Die hier üblichen Einwegmasken werden nicht akzeptiert.
Im Folgenden werden alle wichtigen Punkte aufgelistet, die Reisende nach Österreich beachten müssen.
3-G-Regel bei der Einreise nach Österreich
Bei der Einreise gilt weiterhin die 3-G-Regel für alle Personen ab 12 Jahren: negativer Covid-Test, gültige Impfung oder Nachweis einer Genesung. Können Reisende bei einer allfälligen Kontrolle keines dieser drei Dokumente vorweisen, müssen sie im Voraus ein Online-Einreiseformular ausfüllen und in Österreich innerhalb von 24 Stunden einen PCR- oder Antigen-Test nachholen. Zu beachten ist ausserdem, dass der Janssen-Impfstoff erst 21 Tage nach Verabreichung gültig wird.
Mitgeführte PCR-Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Selbsttests sind nur gültig, wenn sie auf den Selbsttest-Plattformen der österreichischen Bundesländer erfasst sind. Sie dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
Kinder bis 12 Jahre sind von der 3-G-Regelung ausgenommen.
2-G-Regel in Gastronomie, Kultur oder Krankenhäusern
Österreich hat seit Montag überall dort, wo vorher die 3-G-Regel galt, auf 2G verschärft. Ein einfacher Test reicht an diesen Orten nicht mehr; stattdessen muss eine gültige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden. 2-G gilt überall hier:
Bei den oben aufgelisteten Örtlichkeiten gilt eine Übergangsfrist bis zum 6. Dezember 2021. Bis dahin wird auch eine Erstimpfung oder ein PCR-Test akzeptiert.
FFP2-Maskenpflicht im ÖV, in Einkaufszentren oder Bibliotheken
Überall, wo kein G-Nachweis gilt — im gesamten öffentlichen Verkehr in Österreich, in allen Einkaufszentren und Läden sowie in Museen und Bibliotheken — herrscht FFP2-Maskenpflicht. Die hier üblichen Einwegmasken sind nicht zulässig.
Wie oben erwähnt gilt in Krankenhäusern sowie Alters- und Pflegeheimen zusätzlich zur 2-G-Regelung eine FFP2-Maskenpflicht.