Leistungssteigerungen von Fahrzeugen sind im Trend. Ein paar PS mehr und eine bessere Beschleunigung lassen die Herzen von Autofahrenden höherschlagen.
Nach Strassenverkehrsrecht sind Änderungen an der Leistung aber in jedem Fall melde- und prüfpflichtig.
Bei einer Leistungssteigerung von 20 Prozent und mehr ist gar eine Eignungserklärung des Herstellers nötig, die bescheinigt, dass die Betriebssicherheit des Fahrzeugs noch gegeben ist, schreibt die Kantonspolizei.
Nicht (nur) die Leistung ist das Problem
Die Schwierigkeit liege dabei nicht per se an der Steigerung der Leistung selber, sondern dass andere Fahrzeugkomponenten wie Fahrwerke und Bremsen von Werk nicht zwingend auf höhere Leistungen des Antriebs ausgelegt sind.
Somit können sich Leistungssteigerungen massgeblich auf die Betriebssicherheit auswirken.
Die Verkehrspolizei der Kantonspolizei habe bei technischen Fahrzeugkontrollen in der Vergangenheit vermehrt Verdachtsmomente auf Leistungssteigerungen festgestellt.
Auch nach Verkehrsunfällen mit leistungsstarken Fahrzeugen seien bei technischen Überprüfungen oftmals solche Verdachtsmomente aufgekommen, insbesondere wenn nicht abschliessend erklärbar war, warum das Unfallfahrzeug gewissen Verkehrsbedingungen nicht stand gehalten hat.
Bislang hat jedoch eine Möglichkeit zur amtlichen Prüfung dieser Leistungssteigerungen gefehlt.
Vorprojekt zeigte Bedarf an
Die Kantonspolizei hat deshalb in einem Projekt abgeklärt, inwiefern ein eigener Leistungsprüfstand gewinnbringend und zu Gunsten der Verkehrssicherheit eingesetzt werden kann.
Die Abklärungen haben laut Mitteilung ergeben, dass Leistungssteigerungen sehr weit verbreitet sein dürften und bislang aufgrund fehlender Überprüfungsmöglichkeiten unentdeckt blieben.
Diese Tatsache und die Möglichkeit zur zusätzlichen Verwendung des Leistungsprüfstandes durch die Polizeigarage der Kantonspolizei, zur Überprüfung der Akkuleistungen der Elektrofahrzeugflotte, hat den Ausschlag für die Beschaffung eines eigenen Leistungsprüfstands gegeben.
Dieser Prüfstand sei nun in einem Gebäude des Nationalstrassenunterhalts an einer verkehrstechnisch ideal gelegenen Örtlichkeit im Osten der Stadt St. Gallen gebaut worden.
Es handle sich um einen Prüfstand der neusten Generation, der nach heutigem Stand der Technik sämtliche Steuertechnik-Tricks handhaben kann und auf dem sowohl Verbrenner- wie auch Elektrofahrzeuge mit hohen Leistungen geprüft werden können.
Das Leistungsmesssystem des Prüfstandes wird jährlich durch den Hersteller kalibriert.
In Sachen Geschwindigkeitsmessungen erfolgt die jährliche Zertifizierung durch das Bundesamt für Metrologie (METAS). Damit werden rechtlich verwertbare, amtliche Messungen ermöglicht.
Das Gesamtprojekt hat inklusive den notwendigen baulichen Massnahmen 170'000 Franken gekostet.
Technische Verkehrskontrollen erweitert
Die Kantonspolizei führt schon heute technische Verkehrskontrollen durch und ahndet dabei Verstösse gegen technische Vorschriften im Strassenverkehr, insbesondere solche mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Werden in künftigen technischen Verkehrskontrollen Indizien für eine Leistungssteigerung festgestellt, müssten die Verkehrsteilnehmenden mit der Sicherstellung ihres Fahrzeugs rechnen.
Danach werde das Fahrzeug durch Fahrzeugtechniker der Abteilung Schwerverkehr / Spezialkontrollen der Verkehrspolizei auf dem Leistungsprüfstand gemessen.
In der Folge wird die Kantonspolizei je nach Resultat der Messung über weitere Massnahmen oder Einleitung der Strafverfolgung entschieden.
Die Prüfung eines Fahrzeugs hat im Falle einer festgestellten Leistungssteigerung Kosten gemäss kantonalem Gebührentarif zur Folge.