Die Autofahrerinnen und Autofahrer durften ihre Fahrt nach der Scheibenreinigung fortsetzten. Allerdings wurde gegen sie Anzeige erstattet, schreibt die Polizei in einer Mitteilung.
Sie weist darauf hin, dass vor der Fahrt zumindest die vereiste Front- und die vorderen Seitenscheiben freigekratzt sein müssen. Auf das Enteisen der hinteren Seiten- sowie der Heckscheibe könne verzichtet werden, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind, die nicht beschlagen oder vereist sind und damit die Sicht nach hinten ermöglichen.
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