Wie die Landespolizei Liechtenstein in einer Mitteilung schreibt, hat ein Zeuge einen Mann beobachtet, wie er in Schellenberg im Gebiet Hinterer Gantenstein den Waldboden mit einem Metalldetektor absuchte.
Die auf den Hinweis sofort ausgerückte Patrouille traf den Mann noch im Waldgebiet an. Er gab gegenüber der Polizei sowie ebenfalls anwesenden Mitarbeitenden des Amts für Kultur an, nicht gewusst zu haben, dass solche Aktionen in Liechtenstein verboten seien.
Der Vorfall ereignete sich laut Polizeimeldung am 18. Januar. Es werde aber immer wieder in- und ausserhalb archäologisch bedeutender Zonen des Landes mit Hilfe von Metalldetektoren nach archäologischen Gegenständen gesucht. Teils würden auch illegale Grabungen durchgeführt.
Illegale Raubgräberei zerstört wichtige historische Spuren
Gemäss dem Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (KGG) ist das Absuchen und Graben nach archäologischen Objekten ohne amtliche Bewilligung und mit technischen Hilfsmitteln jeglicher Art untersagt. Die Raubgräber entwenden am Tatort nicht nur Gegenstände, sondern zerstören auch Spuren und Fundzusammenhänge, die zur historischen Einordnung nötig sind.
Die Landespolizei weist darauf hin, dass gefundene archäologische Objekte nicht behalten werden dürfen, sondern dem zuständigen Amt für Kultur gemeldet werden müssen. Solche Funde seien Eigentum des Landes.
Die Landespolizei kontrolliert besonders gefährdete Fundstellen regelmässig. Sie nimmt Hinweise, die auf eine illegale Grabungstätigkeit schliessen lassen, unter +423 236 71 11 oder info@landespolizei.li entgegen.
Diese Regelung gibt es nicht nur in Liechtenstein. Im Kanton St.Gallen gilt Analoges. Wie die Kantonsarchäologie auf ihrer Webseite festhält, ist die Suche mit einem Metalldetektor «nach herrenlosen Gegenständen, die archäologische Funde sein könnten», bewilligungspflichtig. Wer ohne Bewilligung auf Schatzsuche geht, dem droht eine saftige Busse von bis zu 30'000 Franken.