Qual der fehlenden (Aus-)Wahl in Buchs | W&O

Buchs 29.08.2024

Qual der fehlenden (Aus-)Wahl in Buchs

Jürg Dommer kritisiert in seinem Leserbrief die Auswahl an Kandidierenden in der Stadt Buchs und die fehlerhaften Wahlzettel der Gemeinde.

Von Jürg Dommer
aktualisiert am 29.08.2024
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Anders als beim Schulpräsidium, stehen bei der Wahl des Buchser Stadtrates gerade so viele Personen zur Wahl wie Mandate zu besetzen sind, obwohl es im Stadtrat drei Rücktritte gibt. Wie man allenthalben hört, war die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten schwierig und blieb teilweise erfolglos. Eine Selektion der «Wägsten und Besten» konnte mangels Interesse nicht stattfinden. Ausdruck der Zeit. Aber wollen wir das hinnehmen? Soll eine Person vor allem deshalb in den Stadtrat gewählt werden, weil sie dazu bereit ist und es keine Konkurrenz gibt? Oder müssten Mitglieder des Stadtrates nicht in erster Linie fachliche und persönliche Qualitäten mitbringen, um einen Beitrag zur strategischen Entwicklung der Stadt und der Region Werdenberg leisten zu können? Ich habe erhebliche Zweifel, dass alle vorgeschlagenen Personen diese Voraussetzungen erfüllen.

Wenn das Amt eines Stadtrates oder einer Stadträtin nicht mehr hinreichend attraktiv ist, um gute Leute zu begeistern, müsste man sich nicht überlegen, den Stadtrat neu zu organisieren? Vielleicht weniger Mitglieder, dafür grössere Pensen? Oder Konzentration auf die strategische Aufgaben und Reduktion der zeitlichen Beanspruchung? Für mich präsentiert sich die Liste der Kandidierenden nicht als Qual der Wahl, sondern als Qual der fehlenden (Aus-)Wahl. Wünschbar wäre ein zweiter Wahlgang, der neuen Personen die Möglichkeit eröffnet, ihren Hut in den Ring zu werfen. Weil es die Sache wert ist.

Wenn viele Wählerinnen und Wähler diese Meinung teilen, lässt sich ein zweiter Wahlgang erreichen. Anstelle der vorgeschlagenen Kandi­datinnen und Kandidaten könn(t)en die Namen anderer wählbarer Personen auf den Stimmzettel geschrieben werden. Dumm nur, dass dies in Buchs beim Stadtrat (und der GPK) nicht möglich ist, weil der Wahlzettel nur eine einzige leere Linie aufweist, obwohl fünf Mitglieder zu wählen sind. Das ist gesetzeswidrig. Es bräuchte fünf  leere Zeilen. Die Stimmzettel für die Mitglieder des Stadtrats und der GPK beurteile ich als ungültig. Denn Wählerinnen und Wähler können ihren freien Willen nämlich nicht zum Ausdruck bringen.

Das Versagen der Stadt Buchs bei der Bereitstellung der Wahlunterlagen scheint geradezu sinnbildlich. Die Stadt ist nicht in der Lage, eine korrekte Wahl zu organisieren. Dabei handelt es sich um keine Lappalie. Es trifft den Kern der Demokratie und ruft nach Konsequenzen für die Verantwortlichen. Korrekte Wahlen bilden in der Demokratie das höchste Gut.

Jürg Dommer, Volksgartenstrasse 32, 9470 Buchs