Raubüberfall auf Laveba-Tankstellenshop mit mutmasslicher Schusswaffe | W&O

03.12.2022

Raubüberfall auf Laveba-Tankstellenshop mit mutmasslicher Schusswaffe

Die St. Galler Kantonspolizei startet eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern. Der Täter in Werdenberg bedrohte die Verkäuferin und verschwand mit dem Notengeld aus der Kasse.

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aktualisiert am 28.02.2023
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Am Freitag, kurz nach 17 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St. Gallen die Meldung von einem Raubüberfall auf den Laveba-Tankstellenshop an der Staatsstrasse in Werdenberg erhalten. Ein unbekannter Täter bedrohte die Verkäuferin mit einer mutmasslichen Schusswaffe und erbeutete mehr als tausend Franken. Im Anschluss flüchtete er.
Der unbekannte Täter betrat gemäss Medienmitteilung der Polizei den Laveba-Tankstellen-Shop an der Staatsstrasse. Anschliessend begab er sich hinter die Kasse und bedrohte die Verkäuferin mit einer mutmasslichen Schusswaffe.

Notengeld entwendet

Daraufhin griff er in die Kasse und stahl Notengeld im Wert von über tausend Franken. Beim Verlassen des Shops richtete er die Waffe zudem auf einen anwesenden Kunden. Schliesslich ergriff der Täter mitsamt dem Deliktsgut die Flucht. Es wurde umgehend eine Fahndung eingeleitet. Diese blieb bislang ergebnislos.
 Der Täter mit der mutmasslichen Schusswaffe. Für die abgebildete Person gilt die Unschuldsvermutung.
Der Täter mit der mutmasslichen Schusswaffe. Für die abgebildete Person gilt die Unschuldsvermutung.
Bild: Kapo SG
Der Täter wird als ca. 180 bis 190 cm gross mit schlanker Statur beschrieben. Er trug eine schwarze Wollmütze, eine blaue Hygienemaske, schwarze Hosen, eine schwarze Daunenjacke sowie darunter einen roten Kapuzenpullover.

Kantonspolizei sucht Zeugen

Die Kantonspolizei St. Gallen sucht Zeugen und veröffentlicht deshalb Bilder des mutmasslichen Täters. Personen, die den Hergang beobachten konnten oder Aussagen zum Täter, einem allfälligen Fluchtauto sowie der Fluchtrichtung machen können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei St. Gallen, Telefon 058 229 49 49, in Verbindung zu setzen.
Die Kantonspolizei schreibt in ihrer Medienmitteilung zu den Bildern: «Für die abgebildete Person gilt die Unschuldsvermutung.»