Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen im Kanton St. Gallen bei Rotlicht nach rechts abbiegen, sofern dies am Lichtsignal mit einem Schild ausdrücklich signalisiert ist. Bereits möglich ist das in der W&O-Region seit Juli 2021 in Haag, von der Gamserstrasse von Westen in die Buchserstrasse nach Süden.
In den nächsten Wochen werden im Kanton St. Gallen 21 weitere Anlagen mit solchen Schildern ausgerüstet. Eine davon befindet sich in der Gemeinde Sevelen, von der Hauptstrasse von Südwesten in die Gärbistrasse nach Osten.
2021 wurden im Kanton 41 Lichtsignalanlagen mit einem Rechtsabbiegeschild für Velos ausgestattet. Es handelte sich um Standorte, bei denen neben dem Anbringen des Schildes keine weiteren Massnahmen nötig waren.
Bei den insgesamt 21 Anlagen der zweiten Etappe, die jetzt startet, sind Anpassungen der Detektoren im Strassenbelag und Zusatzmarkierungen nötig.
An manchen Standorten fehlt etwa der Platz
Bei allen übrigen Lichtsignalen sei eine Anpassung mit verhältnismässigen Mitteln derzeit nicht möglich, heisst es in gemeinsamen Medienmitteilung von Kanton und Stadt St. Gallen. Unter anderem fehlt an solchen Standorten der Platz, um ein sicheres Rechtsabbiegen bei Rot zu ermöglichen. «Wo möglich und sinnvoll» soll das Rechtsabbiegen bei Rot bei diesen Anlagen im Rahmen von Bauprojekten in einer dritten Etappe umgesetzt werden, wie Stadt und Kanton schreiben.
Rechts abbiegen ist jetzt auch bei roter Ampel möglich: Die Kreuzung Hauptstrasse/Gärbistrasse in Sevelen.
Bild: Heini Schwendener