Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen im Kanton St. Gallen bei Rotlicht nach rechts abbiegen, sofern dies am Lichtsignal mit einem Schild ausdrücklich signalisiert ist. Bereits möglich ist das in der W&O-Region seit Juli 2021 in Haag, von der Gamserstrasse von Westen in die Buchserstrasse nach Süden.
In den nächsten Wochen werden im Kanton St. Gallen 21 weitere Anlagen mit solchen Schildern ausgerüstet. Eine davon befindet sich in der Gemeinde Sevelen, von der Hauptstrasse von Südwesten in die Gärbistrasse nach Osten.
2021 wurden im Kanton 41 Lichtsignalanlagen mit einem Rechtsabbiegeschild für Velos ausgestattet. Es handelte sich um Standorte, bei denen neben dem Anbringen des Schildes keine weiteren Massnahmen nötig waren.
Bei den insgesamt 21 Anlagen der zweiten Etappe, die jetzt startet, sind Anpassungen der Detektoren im Strassenbelag und Zusatzmarkierungen nötig.
An manchen Standorten fehlt etwa der Platz
Bei allen übrigen Lichtsignalen sei eine Anpassung mit verhältnismässigen Mitteln derzeit nicht möglich, heisst es in gemeinsamen Medienmitteilung von Kanton und Stadt St. Gallen. Unter anderem fehlt an solchen Standorten der Platz, um ein sicheres Rechtsabbiegen bei Rot zu ermöglichen. «Wo möglich und sinnvoll» soll das Rechtsabbiegen bei Rot bei diesen Anlagen im Rahmen von Bauprojekten in einer dritten Etappe umgesetzt werden, wie Stadt und Kanton schreiben.
Rechts abbiegen ist jetzt auch bei roter Ampel möglich: Die Kreuzung Hauptstrasse/Gärbistrasse in Sevelen.
Die Wartezeiten werden minimiert
Auf 1. Januar 2021 hatte der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos, E-Trottinetts, Mofas und schnelle E-Velos geschaffen. Diese dürfen bei einem roten Lichtsignal rechts abbiegen, sofern an der Anlage ein zusätzliches Schild mit einem gelben Velo auf schwarzem Grund angebracht ist.
Velofahrerinnen und Velofahrer sind beim Rechtsabbiegen bei Rot verpflichtet, auf die Verkehrssicherheit zu achten, was als «schwächerer» Verkehrsteilnehmer auch in deren Interessen liegt.
Anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern mit Grün, etwa querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, muss der Vortritt gewährt werden. Ohne das Zusatzschild am Lichtsignal bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
https://www.youtube.com/watch?v=dW7hW3W3Cws
Die Einführung der neuen Regelung ist gemäss der Medienmitteilung von Stadt und Kanton St. Gallen «ein weiterer Schritt, um den Veloverkehr zu fördern.» Durch diese Massnahme könne der Komfort für Velofahrerinnen und Velofahrer weiter erhöht sowie Stopps und die damit verbundenen Wartezeiten minimiert werden, heisst es im Communiqué.