Ob mit oder ohne Rechtsanwälte, ich frage mich, ob es auch ein gesundes Rechtsempfinden gibt, welches von Versicherungen gedeckt wird ohne Anwalt einer Rechtsschutzversicherung. Konkret, Skiunfall, Sturz nahe einer Schneelanze, da war ein kleiner Bereich nicht befahrbar, aber nicht erkennbar. Erfahren in beschneiten Pisten war es hier anders, es stoppte so stark, dass ein Sturz unvermeidbar war.
Folge: Schlüsselbeinbruch mit Abtransport des Rettungsdienstes. Ich meldete, dass es hier nicht befahrbar sei. Die Beschneiungsanlage wurde abgestellt und der betreffende Ort mit schwarz/gelben Stangen markiert. Die Rettung erfolgte seitens der Bergbahnen bestens. Und nach einem Telefonat mit den Bergbahnen war für mich klar, dass es ein Haftungsfall ist.
Über 1 ½ Jahre zog sich die Sache mit der Versicherung der Mobiliar hin. Es wurde kein Verschulden anerkannt. Nach Versicherung hätte ich zuvor die Erfahrung des künstlichen Schnees gemacht, warum ich diesen Bereich erneut und zu nahe der Schneelanze befahren hätte, statt zu umfahren entziehe sich ihrer Kenntnis.
Ich korrigierte x-mal, aber die Versicherung erbrachte immer wieder neue Argumente. Es sei mittels Laufschrift und Beschilderung hingewiesen worden, dass die technische Beschneiung in Betrieb sei. Die Bergbahnen seien ihrer Pflicht nachgekommen und es könne kein Werkmangel erkannt werden. Zudem seien keine Zeugen bekannt. Dann sollte ich die Antwort der Bergbahnen weiterleiten, aber das war ein Telefonat, weiter die Adresse des Helfers und allfälligen Zeugen. Aus Datenschutzgründen aber für mich nicht erhältlich.
Des Weiteren schrieb die Versicherung, das befahren der Skipiste erfolge auf eigenes Risiko. Die gelb schwarzen Stangen seien nur gesetzt worden um den Bereich um den Schnee-Erzeuger abzugrenzen und nicht um die Piste zu sperren, ansonsten hätte man den Skibetrieb unterbrechen müssen. Weiter stellte sich die Versicherung auf den Standpunkt, Dass die Anlage soweit automatisiert sei, dass sie sich selbstständig ein- und ausschalte, wenn der Parameter im Soll liege. Aber das ist eine Einstellungssache und kann eventuell auch mal zu spät ausschalten.
Der Versicherung reichten auch das nachträgliche setzen der Markierungsstangen nicht. Deren Antwort darauf: «Wenn der Patrouilleur nach ihrem Skiunfall noch eine Sicherung mit schwarz/gelben Stangen vornahm, dann um die Umfahrung zu signalisieren, respektive den Radius um den Schnee-Erzeuger herum zu vergrössern.
Dies kann er nach seinem gut dünken machen, obwohl keine Pflicht besteht. Unser Kunde (Die Bergbahnen) kann sich in diesem Fall exkulpieren, weswegen wir nicht auf ihre Schadenersatzforderungen eintreten werden.» Das aus dem abschliessenden Schreiben der Mobiliar. Für mich wurde damit mein Rechtsempfinden massiv zerstört. Wäre es mit einem Anwalt anders gekommen? Womöglich schon, aber der hätte wohl mehr gekostet, als mich der Unfall gekostet hat.
Rosmarie Halter, Mädliweg 21, 9470 Werdenberg