Am 23.10.2023 hat der Gemeinderat Gams beschlossen, die über 100-jährige Liegenschaft Nr. 155 am Oberfeldsbach 15 in Gams zu kaufen.
Grundsätzlich ist es nicht Sache einer Gemeinde Liegenschaften zu erwerben und zu bewirtschaften, ausser es dient strategischen Zielen.
Als Begründung für den Kaufbeschluss nennt der Gemeinderat einerseits die Notwendigkeit das «Afagristbächli» sanieren zu müssen und durch den Kauf bei dieser Liegenschaft eine teilweise Bachoffenlegung vornehmen zu können. Und andererseits mit der Liegenschaft in unbestimmbarer Zukunft Wohnraum für Flüchtlinge und Asylsuchende bereitstellen zu können.
Im Vorprojekt für die Bachsanierung ist allerdings vorgesehen, wo eine Bachoffenlegung nicht möglich ist, weiterhin Rohre zu verbauen – also kein Grund, eine sanierungsbedürftige Liegenschaft für 950‘000 Franken zu kaufen.
Darüber hinaus ist eine Bachoffenlegung von ca. 50 m bei einer Gesamtlänge von ca. 500 m völlig sinnlos und würde nur Gefahren bringen. Nicht umsonst hat man den Bach ja seinerzeit eingedolt.
Eine Wohnraumbereitstellung für Flüchtlinge oder Asylanten kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in einer Wohnung der Liegenschaft stattfinden, weil die übrigen vier Wohnungen fest durch teils langjährige Mieter belegt sind. Hier Kündigungen vorzunehmen, sollte nicht zur Handlungsabsicht einer Gemeinde gehören.
Die Liegenschaft wurde letztmals vor 30-40 Jahren erneuert und eine solche ist in den nächsten Jahren unausweichlich, wobei hier Auflagen in den Bereichen Energie und behindertengerechtes Bauen bestehen, nebst den üblichen Risiken bei der Sanierung einer Altbaute (Asbest, etc).
Es ist bei diesem Bauvolumen von Erneuerungskosten von mindestens 400‘000 Franken auszugehen. Eine kostendeckende Bewirtschaftung einer solchen Liegenschaft ist für den beabsichtigten Zweck ohne marktwirtschaftlichen Gedanken praktisch nicht mehr gegeben. Also werden hierzu Steuergelder eingesetzt werden müssen.
Ohne eine positive Kosten-/Nutzen-Analyse sollte so ein Projekt nicht angegangen werden.
Es wird nun ein Referendum gegen diesen Beschluss angestrebt, um den StimmbürgerInnen von Gams die Möglichkeit zu geben, auf Grund der vorliegenden Fakten einen demokratischen Entscheid zum Projekt zu fällen. Ich bitte deshalb die StimmbürgerInnen von Gams daran teilzunehmen – mit Ihrer Unterschrift auf dem Referendumsbogen.
Hans-Jörg Langenegger
Oberdorf 27, 9473 Gams