Regierung betont: Kein automatischer Anspruch auf Sozialhilfe | W&O

Buchs/St. Gallen 01.05.2023

Regierung betont: Kein automatischer Anspruch auf Sozialhilfe

Sascha Schmid hat im März zuhanden der Regierung eine Einfache Anfrage mit dem Titel «Sozialhilfe und Schutzstatus S: Auswüchse vermeiden» eingereicht. Die Regierung hat nun ihre Antwort darauf veröffentlicht.

Von Armando Bianco
aktualisiert am 01.05.2023
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In seinem politischen Vorstoss nahm der Buchser SVP-Kantonsrat Bezug auf die nach offiziellen Angaben rund 75000 Personen aus der Ukraine, denen in der Schweiz Schutzstatus S und Sozialhilfe gewährt wird. Zuletzt seien verschiedene Fälle aus anderen Kantonen bekannt geworden, wonach Per­sonen aus der Ukraine über ­teure Autos verfügen oder mit ihrer Anspruchshaltung die Öffentlichkeit irritieren würden, schrieb der SVP-Kantonsrat.

Von der Regierung wollte er wissen, wie viele der Personen mit Schutzstatus S ein Auto besitzen und ob diese zur «gehobenen Kategorie» zählen, ebenso wie viele dieser Fahrzeugbesitzer finanzielle Sozialhilfe beziehen.

Die Regeln der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) besagen, dass Fahrzeuge von sozialhilfeunterstützten Personen zwölf Monate nach Einreise in die Schweiz veräussert werden sollen, wenn der Wert des Autos die Einfuhrkosten sowie den Vermögensfreibetrag übersteigt.

SVP-Kantonsrat Sascha Schmid, Buchs.
SVP-Kantonsrat Sascha Schmid, Buchs.
Benjamin Manser

Die Kantonsregierung hält weiter fest, dass es keine Auswertung gebe, wie viele Personen mit Schutzstatus S im Kanton eine besitzen und zu welcher Kategorie ein Fahrzeug gehört.

Zugang zu medizinischer Grundversorgung

Für Personen mit Schutzstatus S wird die Bestimmung der Verwertung von Vermögenswerten als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe bekanntlich zwölf Monate nach Einreise in die Schweiz angewendet. Die Skos empfiehlt den Kantonen deshalb, dass ein Auto ab dem 1. März 2023 dem Vermögen angerechnet wird.

Es bestehe, so die Regierung weiter, kein automatischer Anspruch auf Sozialhilfe. Wie bei allen Gesuchen würden die kommunalen Sozialämter auch bei Personen mit Schutzstatus S die Einkommens- und Vermögenssituation ermitteln, um eine allfällige Bedürftigkeit festzustellen.

Sascha Schmid verweist in seiner Anfrage auch auf andere «Vorrechte», beispielsweise in der Gesundheitsversorgung. Die St. Galler Regierung hält dazu in ihrer Antwort auf die Interpellation fest, dass Schutzsuchende im Rahmen des Obligatoriums krankenversichert werden und damit Zugang zur medizinischen Grundversorgung haben. Die Gemeinden würden allfällige Gesuche für eine Zahnbehandlung sorgfältig prüfen, wird versichert.