Ivan Louis stellte der Regierung vergangenen November die Anfrage, bei Bauprojekten mehr Transparenz seitens der Einsprechenden zu zeigen. Durch Einsprachen und verwaltungsseitige Stellungnahmen würden Bauvorhaben verzögert, verteuert oder möglichst verhindert, behauptet er. Sofern bei Bauvorhaben ein anderes Grundstück beeinträchtigt wird, könnten Einsprachen sinnvoll sein, jedoch nähmen Teuerungen durch Einsprachen teilweise erpresserische Züge an. Dadurch verteuere man Bauprojekte, Wohnräume und Mieten unnötig, wobei hier mutmasslich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen sei. Da von den Gesuchstellenden bereits viel Transparenz verlangt werde, fordert Ivan Louis dies auch von den Einsprechenden.
Zudem bat Louis die Regierung um die Beantwortung konkreter Fragen, beispielsweise, ob ihnen das Zurückziehen von Einsprachen nach Geldzahlungen in Baubewilligungsverfahren bekannt sei.
Louis wollte auch wissen, was die Regierung davon halte, die Personalien von Einsprechenden zu veröffentlichen. Vor rund zwei Jahren habe ihm ein Vertreter eines ausserkantonalen Bauunternehmens seine Erfahrungen geschildert. Deswegen und in Verbindung mit eigens erlebten Fällen, habe Louis festgestellt, dass das Baubewilligungsverfahren in einigen Fällen für missbräuchliche Einsprachen ausgenutzt werde.
Missbräuchliche Einsprachen sind ein Problem
Die Regierung hat am 21. Januar auf die Anfrage geantwortet und schreibt:
Das Einspracheverfahren im Planungs- und Baurecht ist ein bewährtes Instrument für die Gewährung von Rechtsschutz in einer frühen Phase des Baubewilligungs- beziehungsweise Planverfahrens.
Es erlaube in vielen Fällen, sachgerechte und zum Rechtsfrieden beitragende Lösungen zu finden. Diese könnten zum Teil finanzielle Entschädigungen enthalten. Doch es gäbe auch rechtsmissbräuchliche Einsprachen, die per Definition allein zur Verzögerung des Bauprojektes genutzt werden. Der offenbare Rechtsmissbrauch verdiene keinen Rechtsschutz, müsse jedoch hohen Anforderungen gerecht werden, um als solcher bezeichnet zu werden.
Auf die Frage, ob das Zurückziehen von Einsprachen nach Geldzahlungen in Baubewilligungsverfahren bekannt sei, antwortet die Regierung: Bereits die Einordnung missbräuchlicher Einsprachen sei problematisch und man müsse davon ausgehen, dass ihre Abgeltung in der Praxis vorkomme. Bezüglich der Transparenz von Einsprechenden sagt die Regierung weiter:
Die Bauherrschaft hat als Partei im Baugesuchsverfahren volle Kenntnis darüber, wer weshalb Einsprache erhoben hat.
Datenschutzrechtlich sei es aber unzulässig, die Personenangaben der Einsprechenden zu veröffentlichen. Die Regierung erkenne den Zweck einer solchen Veröffentlichung nicht, denn die einzelnen Einsprechenden würden dank ihrer Anonymität gegenüber der Mehrheit geschützt. Eine Veröffentlichung der Personalien würde den Einzelnen den Ausdruck ihrer Eigentumsfreiheit unabhängig vom öffentlichen oder privaten Interesse am Bauvorhaben nehmen. Dies komme einem «öffentlichen Pranger» gleich, was für den sozialen Frieden nicht förderlich sei.
Ein Kompromiss ist gefragt
Ivan Louis sagt zur Antwort: «Grundsätzlich begrüsse ich, dass die Regierung das Problem missbräuchlicher Einsprachen anerkennt und die rechtlichen Herausforderungen klar darlegt.» Jedoch hätte er sich mehr konkrete Vorschläge der Regierung zur Bekämpfung missbräuchlicher Einsprachen gewünscht. Ausserdem könne er den erwähnten Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte nachvollziehen, finde die Analogie zum «öffentlichen Pranger» aber übertrieben.
Er wolle lediglich eine faire und ganzheitliche Transparenz, nicht nur bei den Gesuchstellenden, sondern auch seitens der Einsprechenden und bei Stellungnahmen der kantonalen Ämter. Louis vertritt die Ansicht, dass das Baubewilligungsverfahren im Kanton St.Gallen allgemein nicht effizient genug ist: Insgesamt sei es hier sinnvoll, eine ausgewogene Lösung zwischen Transparenz und Schutz der Persönlichkeitsrechte zu finden und Bauverfahren zu beschleunigen.