Die Vorlage soll die Grundlage für die allfällige Einführung einer 2-G-Regelung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bieten, falls die Ansteckungszahlen im Herbst und Winter stark ansteigen und die regionalen Spitalkapazitäten an ihre Belastungsgrenze kommen würden. Dies schreibt das Ministerium für Gesellschaft in einer Medienmitteilung.
2-G im vergangenen Winter war gesetzeswidrig
Zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 beschränkte die Regierung aufgrund der hohen Infektionszahlen den Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat. Der Staatsgerichtshof entschied im Mai 2022, dass dieser 2-G-Regelung eine genügende gesetzliche Grundlage gefehlt habe und sie deshalb verfassungs- und gesetzwidrig gewesen sei.
Ohne dieses Grundlage müssten Betriebe komplett schliessen
Die nun verabschiedete Vorlage soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Regierung künftig im Bedarfsfall über eine spezifische gesetzliche Grundlage verfügt, um den Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen auf Personen mit einem Impf- oder Genesungsnachweis zu beschränken.
Ohne diese Grundlage müsste Liechtenstein bei einer Wiedereinführung der 2G-Regelung in der Schweiz und Österreich Gastronomiebetriebe sowie andere öffentlich zugängliche Einrichtungen wieder komplett schliessen, um ein Regelungsgefälle in der Region zu verhindern, heisst es weiter.
Die Regierung beantragt, dass der Landtag die Vorlage abschliessend in Behandlung zieht, also die erste und zweite Lesung anlässlich der Sondersitzung vom 29. Juni 2022 durchführt.