Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für die Erweiterung der Sportanlagen Pilgerbrunnen wurden Einsprachen gegen das Projekt eingereicht.
Da keine Einigung mit den Einsprechern erzielt werden konnte, hat der Gemeinderat am 5. Mai 2024 das Baugesuch und die drei Einsprachen gegen das Projekt behandelt. Die drei Einsprachen wurden abgewiesen und die Baubewilligung mit Bedingungen und Auflagen erteilt, heisst es in den Behördeninformationen der Gemeinde Gams.
Baustart verzögert sich
Gegen den Entscheid des Gemeinderates wurde beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen Rekurs angemeldet.
Wie es weiter heisst, hat die Rekurrentin eine Frist bis 19. Juni 2024, den Rekurs mit einem Antrag, der Darstellung des Sachverhalts und einer Begründung zu ergänzen und einen Kostenvorschuss zu leisten.
Rekursverfahren benötigen erfahrungsgemäss Zeit. Der Start dieses Projekts werde im Jahr 2024 kaum mehr möglich sein, schätzt die Gemeinde Gams.