Rudel ist zu gross: Wolfswelpen dürfen getötet werden | W&O

Grabs 29.08.2024

Rudel ist zu gross: Wolfswelpen dürfen getötet werden

Wehret den Anfängen – so die Taktik des Kantons St. Gallen. Dem Wolfsrudel vom Gamserrugg, genauer gesagt den Welpen, geht es im Zug einer Regulierung an den Kragen.

Von PD
aktualisiert am 29.08.2024
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Ab September 2024 sind Rudelregulationen bei Wölfen unter gewissen Umständen möglich. Der Kanton St. Gallen hat beim Bund den ersten solchen Antrag eingereicht. Er möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.

Die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen schreibt:

Das Ziel ist, Schäden an Nutztieren insbesondere dort zu verringern, wo Herdenschutzmassnahmen ergriffen sind.

Zudem soll damit der Wolf auch in Zukunft scheu gehalten werden.

Welpen abschiessen, Eltern sind vorläufig geschützt

Beim neuen Wolfsrudel Gamserrugg konnten Ende August auf einer Fotofalle der Wildhut mindestens vier Welpen nachgewiesen werden. Damit ist für den Kanton die Voraussetzung gegeben, den ersten Antrag zur proaktiven Rudelregulation beim Bund einzureichen. Der Kanton teilt diesbezüglich mit:

Beim Gamserrugg-Rudel könnten maximal die Hälfte der diesjährigen Welpen zum Abschuss freigegeben werden, teilt der Kanton mit. Die Elterntiere bleiben vorläufig geschützt.

Damit soll das Wachstum der Wolfspopulation gebremst und den verbleibenden Wölfen beigebracht werden, dass sie den Menschen sowie Nutztiere meiden sollen. Das Ziel ist, in Zukunft weniger Nutztierrisse in geschützten Situationen zu haben.

Für Umsetzung ist Wildhut zuständig

Für die Umsetzung der Wolfsregulation ist primär die kantonale Wildhut zuständig. Der Kanton kann aber ausgebildete Personen befähigen, die Wildhut auf freiwilliger Basis in der Wolfsregulation zu unterstützen, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Deshalb werden wie bereits im letzten Jahr Pächterinnen und Pächter der betroffenen Jagdgesellschaften entsprechend ausgebildet.

Sobald bei anderen Rudeln Welpen nachgewiesen werden, kann der Kanton weitere Anträge einreichen. Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet schliesslich der Bund. Nach Gutheissung kann der Kanton die Abschüsse verfügen.