Wie nicht anders zu erwarten: Die kantonale Staatsanwaltschaft hat schriftlich in Aussicht gestellt, sämtliche der über 30 stümperhaft und unbelegt vorgebrachten Anschuldigungen gegen ein einzelnes Mitglied des ehemaligen Gemeinderats einzustellen.
Noch immer darf vermutet werden, es handle sich um eigenmächtiges Vorgehen des Gemeindepräsidenten Bertrand Hug. Die Verteidigung hat den Antrag gestellt, die Kosten vollumfänglich dem Strafanzeiger wegen mindestens grobfahrlässig verursachten falschen und/oder nicht belegten Sachverhaltsdarstellungen aufzuerlegen.
Ich erinnere daran, dass der ehemalige Gemeindepräsident Peter Kindler bereits im Januar die Vorwürfe als
zusammengesuchte heisse Luft bezeichnet hat.
Spätestens damals hätte jedem Gemeinderat klar sein müssen, dass dieses, den Beschuldigten und seine Familie arg belastende Verfahren keine Ergebnisse bringen kann und hohe Kosten verursacht. Diese dürften bei Vollkostenansatz schon jetzt bei über 100'000 Franken liegen.
Statt endlich die Konsequenzen zu ziehen, fährt Gemeindepräsident Hug uneinsichtig in rechthaberischer Weise mit unbelegten Beschuldigungen fort. Einen ihm nicht genehmen Entscheid der Regierung zieht er unter Ablehnung eines fairen Vergleichs an das Verwaltungsgericht weiter, mit dem absurden Argument, dieses Urteil betreffe alle Gemeinden. Resultat: Die Gemeinde unterliegt erneut, es werden weit über 10'000 Franken zu Lasten des Steuerzahlers fällig.
In weiteren Eingaben an den Kanton bezeichnet er Andersdenkende als negativ bekannte Querulanten. Weil darauf gar ein Gesuch um Ausfällung einer Ordnungsbusse gegen ihn wegen ungebührlicher Eingabe gestellt wird, entschuldigt er sich.
Neuester Punkt aufs i: Wegen angeblicher Ungereimtheiten in Form eines einzelnen, aus dem grösseren Fuhrpark verkauften LKW leitet der Gemeinderat eine Rechnung für eine schriftlich zugesagte Zahlung für Winterdienstleistungen nach vier Monaten an die Staatsanwaltschaft weiter. Damit wird bei der unbescholtenen Unternehmung ein peinlicher Polizeieinsatz ausgelöst, obwohl es sich hier, abgesehen von der Irrelevanz, ohne Zweifel um eine rein privatrechtliche Sache handelt, was dem «Rechtsfachmann» Hug bekannt sein müsste.
Diese Aufzählung von Fehlleistungen ist noch lange nicht vollständig, leider. Ich und viele Gleichgesinnte sind nicht bereit, uns vorzustellen, dass einem derart wenig fähigen Gemeindepräsidenten weiterhin das staatliche Gewaltmonopol übertragen wird. Deshalb fordern wir erneut den Rücktritt des heillos überforderten Bertrand Hug.
Marco Müller, Wisflegge, 9468 Sax