Wie die Stadt Buchs in einer Medienmitteilung schreibt, hat die schulische Tagesstätte seit 2013 unveränderte Tarife, welche aus mehreren Gründen angepasst werden mussten.
Für die Tarifberechnung wird aktuell das steuerbare Einkommen als Berechnungsgrundlage angewendet. Dies führt dazu, dass bei Steueroptimierungen ein tieferes steuerbares Einkommen ausgewiesen wird und deshalb auch gut verdienende Familien in eine zu tiefe Berechnungsstufe eingestuft werden.
Neu wird das Familien-Jahreseinkommen für die Tarifberechnung angewendet, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz besser Rechnung tragen zu können. Gemäss Stadt hat sich zudem gezeigt, dass die bestehenden Grundlagen durch ein rechtskonformes Reglement respektive Ausführungsbestimmungen inklusive Tarifierung zu ersetzen sind.
Das vor diesem Hintergrund vom Stadtrat verabschiedete «Reglement für schulergänzende Tagesbetreuung und Mittagstisch der Stadt Buchs» wird vom 6. Mai bis 14. Juni 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt.