SDW und KESB schliessen sich zu Zweckverband zusammen | W&O

Region 22.06.2023

SDW und KESB schliessen sich zu Zweckverband zusammen

Die Werdenberger Gemeinden wollen den Verein Soziale Dienste Werdenberg in den Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Werdenberg integrieren.

Von PD
aktualisiert am 22.06.2023
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Die drei Abteilungen Berufsbeistandschaft, Beratungsstelle und Kompetenzzentrum Jugend des Vereins Soziale Dienste Werdenberg (SDW) sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Werdenberg (KESB) werden per 1. Januar 2024 in einem gemeinsamen Zweckverband vereint.

Dies haben der Stadtrat Buchs sowie die Gemeinderäte Sennwald, Gams, Grabs, Sevelen und Wartau beschlossen. Die Vereinbarung der sechs Werdenberger Mitgliedsgemeinden steht ab dem 14. August zum fakultativen Referendum bereit.

Für die Neuorganisation hätten die Beteiligten die bestehende Zweckverbandsvereinbarung der KESB überarbeitet und einer Totalrevision unterzogen.

Anstoss für die strukturelle Anpassung habe die im Jahr 2021 durchgeführte Organisationsanalyse der beiden Institutionen gegeben.

Aus dieser ging hervor, dass die Zweckmässigkeit der gewählten Rechtsform geprüft werden soll. Bis anhin waren die SDW als Verein organisiert und die KESB als Zweckverband.

Mehr Transparenz und einheitliche Anstellungsbedingungen

Die Zusammenlegung der beiden heutigen Organisationen erhöhe die Transparenz der Sozialen Dienste Werdenberg gegenüber der Bevölkerung, heisst es in einer Mitteilung.

Sie müssten nämlich Jahresbericht und Rechnung offenlegen. Zudem seien die Kontrollorgane im Gemeindegesetz geregelt.

Anders sieht es bei Vereinen aus: Entsprechend professioneller wird die Rechtsform «Zweckverband» in der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Die Zusammenlegung der beiden bestehenden Organisationen habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Finanzierung und den Kostenteiler der SDW und der KESB.

Dank des Zusammenschlusses könnten die Anstellungsbedingungen der KESB-Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden der Sozialen Dienste vereinheitlicht werden.

Bei den SDW seien die Mitarbeitenden aktuell in einer privat-rechtlichen Anstellung, bei der KESB in einer öffentlich-rechtlichen.

Abteilungsleitende haben mehr zu sagen

Bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres haben die SDW keine Geschäftsleitung mehr. Die Abteilungsleitungen erhielten dadurch mehr Kompetenzen in den Bereichen Führung und Finanzen.

Sie sind jetzt direkt dem Vorstand unterstellt. Damit sind die Wege zwischen den Verantwortlichen und dem Vorstand kürzer und die einzelnen Abteilungen werden gestärkt, heisst es in der Mitteilung.

Die flacheren Hierarchien hätten sich bis jetzt bewährt. Für die KESB ziehe die organisatorische Anpassung keine wesentlichen Veränderungen mit.

Sie wird gemäss Schreiben unter der neuen Organisationsstruktur als eine der vier Abteilungen geführt.

Für die Klientinnen und Klienten der Sozialen Dienste Werdenberg sowie der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde ergeben sich durch die Neuorganisation keine direkten Veränderungen.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner blieben dieselben. Oberstes Organ des neuen Zweckverband Soziale Dienste Werdenberg wird die Delegiertenversammlung sein.

Jede der Mitgliedergemeinden stelle mindestens zwei Delegierte. Diese sind Mitglieder des Stadt- respektive Gemeinderates. Strategisch geführt werde der neue Zweckverband vom Verwaltungsrat. Dieser besteht gemäss Aussendung aus je einem Vertreter der Mitgliedsgemeinden.

Sofern in keiner der sechs Mitgliedsgemeinden das fakultative Referendum ergriffen wird, werden die Abteilungen der SDW in den bestehenden Zweckverband überführt.

Die Wahl der neuen Verwaltungsräte erfolge dann an der ersten Delegiertenversammlung im Herbst 2023.