Vorgängig zum Sessionshöck liessen sich die Liberalen einen Einblick in den Nahwärmeverbund Hof der Ortsgemeinde Gams geben.
Andreas Schöb, Präsident der Ortsgemeinde Gams, führte zusammen mit Verwaltungsrat Hanspeter Lenherr und dem ehemaligen Ortsgemeindepräsidenten Karl Lenherr durch die 2021 neu renovierte Heizzentrale.
Anlage stammt aus dem Jahr 1997
Die bereits 1997 erbaute Anlage des Nahwärmeverbundes Hof musste komplett saniert werden, damit die Vorschriften der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden können. Nebst zwei neuen Heizkesseln wurden die erforderlichen Filteranlagen eingebaut, welche die Feinstaubpartikel aus der Abluft zurückhalten. Zur sanierten Holzschnitzelheizung gehört das neu erstellte Speichergebäude mit Kaminanlage auf dem Löwenplatz.
Wie die Vertreter der Ortsgemeinde Gams erläuterten, leiste der vermehrte Einsatz von Holz zur Energiegewinnung einen willkommenen Beitrag an die Pflege der Wälder und zur Verminderung des Treibhauseffektes. Heizen mit Holz heisse heizen im Kreislauf der Natur.
Das durch Verbrennung oder im gleichen Ausmass durch Verrottung im Wald freigesetzte Kohlendioxid werde zusammen mit Sonnenenergie für den Aufbau neuer Biomasse verwendet, die wiederum in Form von Holz als Brennstoff eingesetzt werden könne.
Sessionsrückblick von Frick und Lippuner
Beim Sessionshöck im nebenan gelegenen Schulhaus Hof erhielten die Freisinnigen von ihren Kantonsratsmitgliedern Katrin Frick und Christian Lippuner einen Rückblick auf die vergangene Septembersession. Zu Beginn berichtete Lippuner unter anderem vom Gesetz über Beiträge zur Milderung des Ukraine-Krieges.
Die bürgerlichen Parteien hätten eine Gesetzgebung für ein einziges Land verhindern können, welche ungeachtet von vielen weiteren Krisenherden in der Welt hätte geschaffen werden sollen. Die finanzielle Hilfeleistung solle nun über den Lotteriefonds erfolgen, wobei die Beiträge erst in der Novembersession beraten würde.
Katrin Frick berichtete über die erste Lesung des Nachtrages zum Volksschulgesetz. Dabei sei es unter anderem um flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter gegangen.
Der Nachtrag verpflichtet Schulträger, eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung anzubieten, wobei der Besuch der Tagesbetreuung für Kinder freiwillig ist und der Schulträger von Eltern Beiträge an die Kosten verlangen kann.