Sieben Jahre Haft, fünf Jahre Berufsverbot: Urteil im Fall des Millionenbetrügers ist gefällt | W&O

22.11.2022

Sieben Jahre Haft, fünf Jahre Berufsverbot: Urteil im Fall des Millionenbetrügers ist gefällt

Vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wurde der grösste Gerichtsfall seit Jahren verhandelt. Der Mann hat Dutzenden Personen unter falschen Angaben Investitionen in Millionenhöhe abgeschwatzt. Jetzt muss er sieben Jahre ins Gefängnis.

Von Enrico Kampmann
aktualisiert am 28.02.2023
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Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat sein Urteil im grössten Betrugsfall in der Region seit Jahren bekannt gegeben. Der Fall ist in seinem Ausmass aussergewöhnlich: Die Gesamtdeliktsumme beläuft sich gemäss der Anklage auf satte 3,87 Millionen Franken, bei 30 Geschädigten. Nebst der Staatsanwaltschaft reichten 19 Parteien Privatklagen ein. Unter anderem wegen mehrfacher Veruntreuung, Urkundenfälschung und Zechprellerei sass der Beschuldigte zuvor bereits sechs Jahre in Haft. Als er im Juni 2016 seine aktuelle Deliktserie begann, dauerte die Probezeit seiner bedingten Entlassung noch ein Jahr an.

Schuldig gesprochen

Nun hat das Kreisgericht den heute 59-jährige Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Veruntreuung, der Misswirtschaft, der Unterlassung der Buchführung und der Verleumdung schuldig gesprochen. Er wird verurteilt zu sieben Jahren Haft, wobei ihm rund drei Jahre angerechnet werden, die er bereits in Untersuchungs- und Sicherheitshaft gesessen hat. Ausserdem wird ihm für die Dauer von fünf Jahren nach seiner Entlassung jegliche Tätigkeit in der Immobilien-, Treuhand- und Finanzbranche untersagt. Er darf ausserdem keine Firma mehr leiten und ihm ist «insbesondere jegliche Vermögensverwaltung für Drittpersonen untersagt», wie es im schriftlichen Urteil heisst. Auch darf er sich keine Vollmachten zu Bankkonten von Dritten zustellen lassen oder in irgendeiner Weise mit dem Geld anderer hantieren.

Anklage forderte zehn Jahre Haft

Damit ist das Gericht einem Grossteil der Forderungen der Anklage nachgekommen, diese hatte zehn Jahre haft gefordert. Ebenfalls muss der Verurteilte den Geschädigten eine ordentliche Stange Geld zurückzahlen. Einem Geschädigten, der ihm insgesamt 16 mal Geld überwies, schuldet der Angeklagte fast 250’000 Franken, dem ehemaligen Mitverwaltungsrat einer seiner Firmen fast 350’000 Franken – jeweils zuzüglich Zinsen.
 Der Fall landete vor dem Kreisgericht in Mels.
Der Fall landete vor dem Kreisgericht in Mels.
Bild: Archiv
Er hatte das überwiesene Geld seiner Investoren stets unter falschen Vorwänden erschlichen und in der Regel innerhalb weniger Tage verpulvert. Gemäss Anklage tat er dies hauptsächlich mit seinem luxuriösen Lebensstil und den «exorbitant hohen» Betriebskosten seiner Firma, die «in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit» standen – sein Firmenwagen war ein Porsche Macan. Nebst den generierten Schulden muss er zusätzlich die Anwaltskosten der Geschädigten sowie fünf Sechstel der Verfahrenskosten in der Höhe von über 126’000 Franken tragen. Insgesamt beläuft sich der geschuldete Betrag auf über 1,8 Millionen Franken.