Das Kantonsspital Graubünden (KSGR) führt das Projekt, ob und wie der Spitalstandort Walenstadt betrieben werden soll, weiter. «Für den Betrieb des Standortes müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein», heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Ab dem 1. Januar 2023 soll in Walenstadt ein Standort des Kantonsspitals Graubünden mit stationären und ambulanten Angeboten der Chirurgie, Medizin und Frauenmedizin betrieben werden.
Projektauftrag des Kantons St.Gallen
Dieses Standortmodell basiert auf dem Projektauftrag des Kantons St.Gallen, hält das KSGR weiter fest. Darin heisst es etwa: «[…] geprüft werden, ob und wie mit einer interkantonalen Zusammenarbeit am Spitalstandort Walenstadt ein stationäres Grundversorgungsangebot inkl. Notfall aufrechterhalten werden kann.» Und: «Einem zukünftigen Betreiber sind Sicherheiten betreffend Leistungsaufträge zuzugestehen, sofern Analysen des regionalen Bedarfs dies rechtfertigen. Der zukünftige Betreiber muss sich zudem auf eine Gleichbehandlung mit kantonalen Kliniken nachhaltig verlassen können.»
Gemäss heutigem Planungsstand sollen am Standort Walenstadt ab dem 1. Januar 2023 stationäre und ambulante Angebote in folgenden Bereichen angeboten werden:
Zudem soll das Angebot im Spital Walenstadt eine Notfallstation, Überwachungsbetten, eine interdisziplinäre Tagesklinik sowie Radiologie- und Laborleistungen umfassen. Die Betreuung der Patientinnen und Patienten wird laut KSGR durch Angebote und Sprechstunden der Radio-Onkologie, Physiotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Wundberatung und Sozialdienst ergänzt.
Leistungen der Supportbereiche, der Administration und der Führung sollen in Chur zentralisiert werden. Die bestehende Zusammenarbeit mit Belegärztinnen und Belegärzten soll weitergeführt werden. Doch das Kantonsspital Graubünden schreibt auch:
Das KSGR muss die Freiheit haben, das Angebot bei Bedarf anzupassen.
KSGR-Verwaltungsrat stellt Bedingungen
Gleichzeitig hat der Verwaltungsrat des KSGR «verschiedene Voraussetzungen» festgehalten, welche «aus seiner Sicht für den Erfolg und damit die Umsetzung des Vorhabens entscheidend» sind. Das KSGR hält im Communiqué fest:
Dazu gehören insbesondere die Themen der betrieblichen Freiheit zur Weiterentwicklung des Angebotes, der Immobilienübernahme, der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst sowie die Kosten für die Umsetzung des Projekts und für die Restrukturierung.
Diese Voraussetzungen werden nun in die politischen Entscheide des Kantons St.Gallen eingebracht. Der Stiftungsrat des KSGR muss das beschriebene Standortmodell noch genehmigen. Dies wird gemäss Kantonsspital Graubünden voraussichtlich Ende Jahr der Fall sein. Danach erfolge der Antrag an den Kanton St.Gallen. Der Entscheid soll Ende November 2022 im Kantonsrat St.Gallen formal verabschiedet werden.
Als nächster Schritt erfolge in den einzelnen Abteilungen und Bereichen des KSGR die Detailplanung, hält das Bündner Kantonsspital im Communiqué vom Donnerstag abschliessend fest. (bro)