Stadt Buchs ist erfreut, dass der «Chez Fritz»-Rekurs vollumfänglich abgewiesen wurde | W&O

20.01.2022

Stadt Buchs ist erfreut, dass der «Chez Fritz»-Rekurs vollumfänglich abgewiesen wurde

Das kantonale Bau- und Umweltdepartement urteilte über den Rekurs zu den Planerlassen der Stadt Buchs Im Fokus steht nun das laufende Baubewilligungsverfahren.

Von PD/she
aktualisiert am 28.02.2023
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Der Stadtrat Buchs schreibt in einer Medienmitteilung vom Donnerstagnachmittag, er nehme mit grossem Interesse zur Kenntnis, dass der Rekurs gegen einzelne «Chez Fritz»-Planerlasse vom Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen mit Datum des 13. Januars 2022 abgelehnt wurde.

Weitreichende Vorwürfe

Der Rekurs richtete sich gegen Entscheide der Stadt Buchs aus dem Jahr 2019 sowie gegen einen Gesamtentscheid zur «Schwerpunktzone Chez Fritz» vom Februar 2020. Von der Rekurrentin wurde geltend gemacht, dass die Mitglieder des Stadtrates wegen ihrer Mitwirkung am ehemaligen Workshop-Verfahren sowie an der Orientierungsversammlung bei der Beschlussfassung befangen gewesen seien, Ausstandsregeln nicht beachtet und die Nachbargemeinden nicht rechtzeitig angehört hätten. Kritisiert wurden auch eine fehlende Gesamtsicht sowie ungenügende planerische Grundlagen.

Kanton: Rekurs war unbegründet

Das Bau- und Umweltdepartement sei bei der Prüfung der vorgebrachten Einwände allerdings zu einem anderen Schluss gekommen und habe den vorgebrachten Rekurs als unbegründet abgewiesen. Das Departement begründete, der Stadtrat habe die nötigen Ausstandspflichten gewahrt, das Mitwirkungsverfahren korrekt durchgeführt und die Nachbargemeinden hinreichend mit einbezogen. Der Buchser Stadtrat hält fest:
Der Entscheid des Departements bestätigt auch, dass das «Chez Fritz»-Areal aus rechtlicher Sicht ein besonders geeigneter Standort für ein Hochhaus-Projekt ist.
Dieses Projekt präjudiziere die vorgesehene Gesamtrevision der Ortsplanung nicht, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Es läge auch ein recht- und zweckmässiges Erschliessungskonzept für die vorgesehene Überbauung am «Giessen» vor.

Wie geht es nun weiter?

Die Planungen der Grundeigentümerin und die Beschlussfassungen der Stadt Buchs werden vom Bau- und Umweltdepartement folglich allesamt als rechtens angesehen. Ruft die Rekurrentin das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen in den nächsten 14 Tagen nicht an, treten die ehemals gefassten Erlasse und Entscheide der Stadt Buchs demnächst in Kraft. Im Fokus stünde dann das laufende Baubewilligungsverfahren, teilt die Stadt Buchs weiter mit. Gegen das Baugesuch der HRS Real Estate AG, welches schon vor dem nun vorliegenden Rekursentscheid des Kantons eingereicht worden war, gab es einige Einsprache. Das war jüngst im «Buchsaktuell» zu lesen.