Der Stadtrat Buchs hat sich nochmals mit der Thematik Feuerschutzreglement auseinandergesetzt, nachdem im Frühling dieses Jahres die Beschlüsse betreffend die laufende Referendumsvorlage widerrufen wurden. Von verschiedenen Seiten wurde damals Kritik an der Vorlage geäussert (der W&O berichtete).
Wie es in einer Medienmitteilung heisst, wurde nun ein neuer Entwurf erarbeitet, den vier Ortsparteien von Buchs zur Vernehmlassung unterbreitet und mit den Parteispitzen im Rahmen einer Informationsveranstaltung diskutiert werden. Anliegen der Parteien konnte die Stadt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigen. Der Entwurf des Reglements, der sich am Musterreglement der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) orientiere, wird bis 27. Dezember dem fakultativen Referendum unterstellt.
«Anpassung aller Voraussicht nach frühesten in sechs Jahren»
In einem separaten Tarif werde die Feuerwehrersatzabgabe, wie bis anhin auf höchstens 20 Prozent der einfachen Steuer vom steuerpflichtigen Einkommen und höchstens 350 Franken pro Jahr festgelegt. Eine Anpassung der Abgabe komme nach derzeitigem Beurteilungsstand aller Voraussicht nach frühestens in sechs Jahren in Betracht. Die Beibehaltung der tariflich festgelegten Maximalhöhe ist aus Sicht der Stadt sachgerecht, da sich die Spezialfinanzierung der Feuerwehr in den letzten Jahren ausgewogen präsentierte. (wo)