Stadtpräsidiumskandidat Daniel Trappitsch muss sich vor Gericht verantworten | W&O

02.08.2022

Stadtpräsidiumskandidat Daniel Trappitsch muss sich vor Gericht verantworten

Der national bekannte Impfgegner Daniel Trappitsch hat eine Anklage wegen Ungehorsam in einem Betreibungsverfahren am Hals. Er muss sich am Kreisgericht in Mels verantworten. Für den Kandidaten zum Buchser Stadtpräsidium gilt die Unschuldsvermutung. 

Von rem
aktualisiert am 28.02.2023
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Die Anklage wirft dem Heilpraktiker vor, eine Forderung der Grundversicherung nicht bezahlt zu haben. Der seit längerem ausstehende Betrag beläuft sich auf 361.70 Franken. Im Januar hatte das Betreibungsamt Buchs deshalb eine Vorladung zum Pfändungsvollzug ausgesprochen. Darin verweist das Amt auf die nötige Rechtsgrundlage, namentlich die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, Artikel 91) sowie den einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB, Artikel 323). Der Beschuldigte, der für das Buchser Stadtpräsidium kandidiert, ist der Vorladung jedoch nicht nachgekommen. Auch weiteren schriftlichen, teils eingeschrieben Aufforderungen nicht.
 Daniel Trappitsch muss sich vor Gericht verantworten.
Daniel Trappitsch muss sich vor Gericht verantworten.
Bild: Urs Flueeler/Keystone

Trappitsch stellte das Rechtssystem in Frage

In der Folge zog die – eigentlich eher als Bagatellfall einzuordnende Angelegenheit – weitere Kreise und landete schliesslich beim Untersuchungsamt Altstätten. Auf dessen Vorhalt setzte sich der Beschuldigte zwar in Bewegung. Dabei liess er sich jedoch eher zu Grundsätzlichem vernehmen. So stellte er das Rechtssystem fundamental in Frage und kritisierte den Zwang, Steuern für die «Staatsgewalt» zahlen zu müssen sowie Krankenkassenprämien für die «kriminelle Pharmalobby». Er wertete beides sinngemäss als Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit.

Arbeiten Behörden illegal?

Den eigentlichen Vorwurf des Zahlungsversäumnisses stellte der Beschuldigte dabei keineswegs in Abrede. Er betonte aber, er werde einer Zahlungspflicht erst dann nachkommen, wenn ihm das Untersuchungsamt nachweisen könne, dass das behördliche Handeln legitimiert sei. Damit stand der Vorwurf im Raum, dass Krankenkasse, Steueramt, Betreibungsamt und auch die Staatsanwaltschaft illegal oder jedenfalls ohne hinreichend belegte Rechtsgrundlage arbeiten würden. Davon unbenommen nahm das Verfahren seinen nüchternen Gang. Die Untersuchungsrichterin erhob Anklage und verwies auf die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen. Diese seien in einem demokratischen Prozess entstanden, hiess es. Das bedeute, dass sie nicht irgendwie «von oben» oder von bösen Mächten erfunden worden sind, um einzelne Bürger zu gängeln oder in ihren Rechten zu beschneiden. Sie gelten vielmehr als Ausdruck und Resultat eines lebendigen Gemeinwesens mit ausbalancierten Rechten und Pflichten, gleich für jedermann, ohne Ansehen der Person.

Ersatzfreiheitsstrafe steht im Raum

Die Anklage fordert eine Busse von 500 Franken, bei schuldhafter Nichtbezahlung stehen fünf Tage Gefängnis in Aussicht. Auch die Kosten des Verfahrens seien dem Beschuldigten zur Last zu legen. Der an sich eher albern wirkende Fall erhält seine Brisanz durch die Prominenz des Angeklagten, kandidiert er doch aktuell für das Stadtpräsidium in Buchs. Politisch ist er schon länger aktiv und etwa als Präsident von «Netzwerk Impfentscheid» sowie als Gründungsmitglied von «Aufrecht Schweiz» national bekannt. Auch als rühriger Buchautor sucht er das Licht der Öffentlichkeit.

Schon einmal verurteilt

Vor vier Jahren wurde er schon einmal verurteilt, weil er Mittel von Vereinsmitgliedern für private Zwecke genutzt hat. Für die Öffentlichkeit bedeutsam dürfte im aktuellen Verfahren jedoch sein, dass das Gericht keineswegs über die persönliche Gesinnung des Angeklagten zu entscheiden hat. Diese ist unbestritten Privatsache und frei. In dem Verfahren geht es allein um die Frage, ob der Mann einer allgemeinen Zahlungspflicht in gleicher Weise nachzukommen hat wie alle übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft oder ob er Sonderrechte geltend machen kann.