Stimmabgabe an der Tastatur statt an der Urne: Wartau und Sennwald machen mit | W&O

16.02.2022

Stimmabgabe an der Tastatur statt an der Urne: Wartau und Sennwald machen mit

Zwei Gemeinden aus der Region nehmen an einem E-Voting-Versuchsbetrieb des Kantons St. Gallen teil. Die anderen haben noch keinen Entscheid gefällt. Im Idealfall wird die elektronische Stimmabgabe ab Frühjahr 2023 zur Verfügung stehen.

Von armando.bianco
aktualisiert am 28.02.2023
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Der Kanton St. Gallen will einen weiteren E-Voting-Versuchsbetrieb starten. Aktuell dürfen die 77 Gemeinden im Kanton darüber beraten, ob sie bei diesem Betrieb mitmachen möchten. Während in Grabs, Gams, Sevelen, Wildhaus-Alt St. Johann und Buchs der Entscheid zur Teilnahme noch offen ist, haben sich die Gemeinden Wartau und Sennwald für die Teilnahme am Projekt entschieden. E-Voting ist im Kanton St. Gallen schon seit Jahren ein Thema. Um Erfahrungswerte zu sammeln, wurden bisher zwei Pilotphasen durchgeführt, zuletzt von 2017 bis Mai 2019. Gestützt auf die Nutzer­zahlen von E-Voting, ist das Bedürfnis für die Etablierung eines elektronischen Stimmkanals laut Angaben des Kantons vorhanden:

Im Frühjahr 2023 wäre ein erster Einsatz möglich

Der Kanton St. Gallen möchte nun einen weiteren E-Voting-Versuchsbetrieb schaffen, nachdem der erste Versuch bereits vor 13 Jahren gestartet ist. Die Voraussetzungen stehen nun offenbar gut. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen. Diese Be­schlussfassung wird voraussichtlich bis Mitte des laufenden Jahres erfolgen, heisst es weiter. Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe so rasch wie möglich wieder zu nutzen. Angestrebt wird, dass die Bewilligung des Bundes zur Einführung von E-Voting im Kanton St. Gallen noch in diesem Jahr eingeholt werden kann. Mit einem Einsatz wäre dann in den ersten Monaten des kommenden Jahres zu rechnen.

«Erweiterung und Erleichterung für die Stimmbürgerschaft»

Die Politische Gemeinde Wartau er­achtet die Einführung eines zusätzlichen elektronischen Stimmkanals als «zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen und Abstimmungen», heisst es auf Anfrage des W&O. Die elektronische Stimmgabe wird bei allen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die an der Urne stattfinden, eingesetzt.
 National, kantonal und kommunal im Internet abstimmen: Zwei Gemeinden aus der W&O-Region haben sich bereits für eine Teilnahme an einem Versuchsprojekt des Kantons entschieden.
National, kantonal und kommunal im Internet abstimmen: Zwei Gemeinden aus der W&O-Region haben sich bereits für eine Teilnahme an einem Versuchsprojekt des Kantons entschieden.
Bild: Gian Ehrenzeller / Keystone
Wie der Gemeinderat von Wartau an einer kürzlich stattgefunden Sitzung entschieden hat, führt die Politische Gemeinde die elektronische Stimmabgabe mit Anmeldeverfahren ein. Die elektronische Stimm­abgabe wird bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen, die an der Urne stattfinden, eingesetzt, heisst es auf Anfrage. Wartau erachte die Einführung eines zusätzlichen elektronischen Stimmkanals als «zweckmässige Erweiterung und Erleichterung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen und Abstimmungen».

Kosten von einem Franken je angemeldete Person

Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben in Bezug auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des eingesetzten E-Voting-Systems sei der Einsatz der elektronischen Stimmabgabe vertretbar. Die Anmeldung steht den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt offen, ab dem der Bundesrat den Einsatz des E-Votings-Systems im Kanton St. Gallen genehmigt hat. Wartau beteiligt sich zuhanden des Kantons an den Kosten für den Betrieb des Systems für die elektronische Stimmabgabe mit ei­nem Beitrag von einem Franken je angemeldete Person und je Wahl- und Abstimmungstermin. «Die Kosten entsprechen im Wesentlichen den Kosten einer brieflichen Stimmabgabe und sind für die Gemeinde vertretbar. Der Kanton trägt dabei die Fixkosten und die Grundgebühr für den Einsatz des E-Voting-Systems», heisst es aus Wartau weiter.

Sennwald nimmt teil, die anderen entscheiden noch

Ebenfalls zugestimmt hat dem Projekt der Gemeinderat Sennwald – unter Vorbehalt einer Bewilligung durch den Bund, der die elektronische Stimmabgabe mit Anmeldeverfahren einführt. Der Stadtrat Buchs hat sich mit dem Thema noch nicht befasst. Auch der Gemeinderat Gams wird sich erst mit der Thematik befassen und einen Beschluss fassen müssen – im März, wie es auf Anfrage heisst. Ausstehend ist der Entschluss ebenfalls in den Gemeinderäten von Sevelen, Wildhaus-Alt St. Johann und Grabs.