SVP-Kantonsrat sorgt sich um eine jahrhundertealte Tradition im Obertoggenburg | W&O

11.02.2022

SVP-Kantonsrat sorgt sich um eine jahrhundertealte Tradition im Obertoggenburg

Der Nesslauer SVP-Kantonsrat Ivan Louis hat eine Einfache Anfrage zuhanden der St. Galler Regierung eingereicht, die sich auf die Eigentumsverhältnisse bei Alpgebäuden im oberen Toggenburg bezieht.

Von armando.bianco
aktualisiert am 28.02.2023
Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 9 Franken im Monat oder 96 Franken im Jahr.

In der Einfachen Anfrage möchte Ivan Louis wissen, ob die Regierung eine Möglichkeit sieht, wie die Vergabe von Baurechten durch die Alpkorporationen einfach und ohne Kostenfolge gehandhabt werden kann. Ebenso erkundigt er sich nach einer Möglichkeit, dass die Alpkorporationen solche Baurechte auch erteilen können, falls sie sich an die kantonalen Musterstatuten gehalten haben.

Alpkorporationen nicht auf Ansprüche ausgelegt

Die Schweizer Alpbetriebe unterscheiden sich unter anderem in Bezug auf ihre rechtliche Form und die Art der Bewirtschaftung. Im Kanton St. Gallen stark verbreitet sind Privatalpen mit Einzelalpung und Alpen im Kollektiveigentum mit Einzelalpung. Seit Jahrhunderten befinden sich im oberen Toggenburg zahlreiche Alpzimmer im Privateigentum, wobei die Alpweide jedoch im kollektiven Eigentum einer Alpkorporation steht. Diese Alpkorporationen seien entsprechend nicht darauf ausgelegt, Eigentumsansprüche an den Alpzimmern zu erheben, betont Ivan Louis in seinem politischen Vorstoss. Diese Eigentumsverhältnisse an Alpweide und -zimmer sowie die Art und Weise der Bewirtschaftung herrschten schon vor, als das eidgenössische Grundbuch mit Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahr 1912 eingeführt wurde.

Probleme bei Übergaben und Nachfolgeregelungen?

Über 100 Jahre nach Einführung des ZGB versuche die kantonale Verwaltung nun durchzusetzen, dass das Eigentum an den Alpgebäuden den Eigentümern des Bodens zufalle. Die bewährte Praxis und die neue Verwaltungsauffassung klaffen dabei aus Sicht des Obertoggenburger Kantonsrates auseinander. Die damit herbeigeführte Rechtsunsicherheit habe viele negative Auswirkungen. Etwa seien die Eigentümer der Alpzimmer auf Korporationsboden gehemmt, Investitionen zu tätigen.

«Eine unnötige Anpassung»

Auch stellten sich bei Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben Probleme. «Eine unnötige Anpassung der Verwaltungspraxis drohe Traditionen zu zerstören, die sich über Jahrhunderte entwickeln konnten», so Ivan Louis weiter. Von kantonaler Seite werde vorgeschlagen, dass die Alpkorporationen das behördlich herbeigeführte Problem durch die Vergabe von Baurechten selbstständig lösen. Die kantonalen Musterstatuten für Alpkorporationen, die von den Alpkorporationen regelmässig übernommen werden, würden jedoch in genau diese Erteilung von Baurechten unterbinden.