Temporeduktion auf 30 Kilometer pro Stunde soll primär für mehr Sicherheit sorgen | W&O

01.06.2022

Temporeduktion auf 30 Kilometer pro Stunde soll primär für mehr Sicherheit sorgen

Die Stadtverwaltung lud am Mittwochabend in der Aula Flös die Bevölkerung und vor allem die Anwohnerschaft zur Informationsveranstaltung zur Tempo-30-Zone im südlichen Ortsteil ein. Die Infoveranstaltung wurde gut besucht.

Von Hansruedi Rohrer
aktualisiert am 28.02.2023
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Das Gebiet grenzt sich in Räfis-Burgerau ab: Churerstrasse, Burgerauerstrasse, Morgenweidstrasse, Meisenweg, Auweg, Erbweg, Quellenweg, Dammweg, Eisenbahnweg, Stationsstrasse. Stadtrat Markus Hofmänner (Ressortleiter Verkehr und Sicherheit) begrüsste die recht zahlreich erschienenen Interessierten und beantwortete am Schluss zusammen mit Fachleuten des Bauamtes und der Kantonspolizei auch die auftauchenden Fragen.

Auch die Wohnqualität wird gesteigert

Thomas Aellig, Verkehrsplaner ewp AG aus Effretikon, stellte das vorliegende Gutachten zur Tempo-30-Zone in der Burgerau vor. Eine solche Zone kann nur basierend auf einem Gutachten angeordnet werden. Primäres Ziel der Temporeduktion in den Wohnquartieren soll mehr Sicherheit sein, vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie etwa Schulkinder. Gleichzeitig wird auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität gesteigert. Eine Analyse der Ist-Situation ergab, dass sich in der geplanten Tempo-30-Zone Gemeindestrassen der 2. und 3. Klasse, ein Wanderweg und eine kantonale Veloroute befinden. Ebenso wurden Verkehrsmessungen durchgeführt. Eine Mehrheit der gemessenen Fahrzeuge fuhren 39 km/h oder langsamer. Die Analyse zeigt aber auch auf, dass schwer erkennbare Hauszugänge, Zufahrten und Knoten zu verbessern sind.

Zweck- und verhältnismässig

Eine Temporeduktion im Quartier Burgerau sei daher zweck- und verhältnismässig, sagte der Referent. Das Quartier bestehe aus Nebenstrassen mit gleichartigem Charakter und es seien wenige bauliche Massnahmen notwendig, führte Thomas Aellig weiter aus. Es gelten Vorgaben zu den Verkehrsberuhigungsmassnahmen. Grundsätzlich gilt einmal die Rechtsvortrittsregelung. Eine Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. Ausnahmen sind nur bei besonderen Vortrittsbedürfnissen möglich.  

Weitere Massnahmen vorgesehen

Die Eingänge in die Tempo-30-Zone müssen deutlich mit Stele und Markierung erkennbar sein. Zur Einhaltung der Geschwindigkeit können weitere Verkehrsberuhigungsmassnahmen umgesetzt werden. Aufgrund des bereits tiefen Geschwindigkeitsniveaus sind in Räfis-Burgerau lediglich markierungstechnische Massnahmen nötig. Das Gutachten sieht weitere Massnahmen vor: Trottoirüberfahrten bei den Zoneneingängen, Anbringen der Markierung «30» innerhalb des Quartiers sowie Markieren von Parkplätzen auf dem Bofelweg. Und spätestens ein Jahr nach Einführung der Tempo-30-Zone muss die Wirksamkeit der Massnahmen mit Nachmessungen überprüft werden. Gegebenenfalls müssten weitere Massnahmen umgesetzt werden.

Das weitere Vorgehen wurde aufgezeigt

Bis zum 3. Quartal 2022 (bis September) werden Rückmeldungen der Anwohner erwartet und entgegengenommen, allenfalls werden diese eingearbeitet. Dann erfolgt der Erlass durch den Stadtrat. Im 4. Quartal dieses Jahres wird die Verfügung durch die Kantonspolizei mit vierzehntägiger Rekursfrist folgen, und im 1. Quartal 2023 kann die Umsetzung der Zone 30 verwirklicht werden. Am Schluss der Versammlung gab es mehrere Fragen aus dem Publikum, wie etwa zu den baulichen Massnahmen, zu Parkfeldern im Strassenraum oder zu Geschwindigkeitskontrollen.