Am Montag, 17. Mai 2021 hat die Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei St. Gallen in einer Verkehrsanordnung die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Umfahrungsstrasse Ebnat-Kappel verfügt. Gegen die Verkehrsanordnung wurde Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartements des Kantons St. Gallen eingelegt. Mittlerweile ist das Verfahren abgeschlossen und die Verkehrsanordnung rechtskräftig.
Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen wird bis Ende Januar 22 die Signalisation anpassen, sodass ab diesem Zeitpunkt auf der Umfahrungsstrasse Ebnat-Kappel die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt.
In enger Zusammenarbeit zwischen Tiefbauamt und Kantonspolizei wird die Geschwindigkeitsreduktion auf Basis eines Verkehrsgutachtens und gestützt auf die Signalisationsverordnung (SSV) durchgeführt. Dies, um einen grossen Teil der im Gutachten ausgewiesenen Sicherheitsdefizite der Strecke, wie z.B. ungenügende Sichtweiten und horizontale Linienführung, zu beheben. Umfassende Sanierungsmassnahmen sollen später auch die übrigen Defizite eliminieren. Das Ziel aller beteiligten Ämter ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Weitere Details können der entsprechenden Verkehrsanordnung entnommen werden: Verkehrsanordnung Gemeinde Ebnat-Kappel (sg.ch)